Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wann ist ein abgenutzter Reisepass ungültig?
Ein Reisepass geht oft um die Welt – das sieht man ihm irgendwann an. Einige Pässe sind so abgenutzt, dass sie bei nächster Gelegenheit ausei nander zu fallen drohen. Für manchen Globetrotter ist ein abgewetzter Pass quasi ein Beweis reger Reisetätig keit und Welterfahrung. Doch ein beschädigter Reisepass kann auch Pro bleme machen. Wann ist das Doku ment ungültig?
Nach Angaben der Bundespolizeidi rektion am Frankfurter Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültig keit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Also: Name, Vorname, Geburtstag, Geburts ort und Passnummer sowie das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.
Schwieriger wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinanderfällt. Dann be helfen sich nicht wenige mit Klebe streifen. „Eine provisorische Reparatur mit Klebeband führt nicht automa tisch zur Ungültigkeit des Dokuments“, erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespolizeidirektion in Frank furt. Dies gilt allerdings nur für Deutschland.
Ob die Einreisebehörde eines ande ren Landes einen reparierten Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sa gen. In Vielflieger Foren im Internet gibt es unterschiedliche Erfahrungsbe richte. Fest steht: Ein ramponierter oder reparierter Pass kann im Extrem fall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzö gerungen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise Automaten be stimmte Merkmale des Passes nicht verarbeiten können. Die Bundespolizei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und einen einwandfreien Zustand zu überprüfen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen.
Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Voll endung des 24. Lebensjahres bean tragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalausweis. Ver langt ein Land für die Einreise einen Reisepass, muss dieser in der Regel noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. (dpa)