Augsburger Allgemeine (Land Nord)
So ist die rechtliche Lage in Deutschland
● Verboten In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
● Erlaubt Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben be schleunigen, sind zulässig. Auch ist es erlaubt, ein Medikament zur Selbst tötung bereitzustellen, das der Be troffene selbst einnimmt.
● Umstritten Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leip zig vom März 2017 haben Schwerst kranke „in Extremfällen“ein Recht, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium Pentobarbital zu beziehen. Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio, der für das Institut ein Gutachten er stellte, hat jedoch verfassungsrechtli che Bedenken gegen das Urteil. Auch die Deutsche Stiftung Patienten schutz fordert eine höchstrichterliche Klärung, ob Behörden Sterbewilligen den Zugang zu tödlichen Mitteln er möglichen müssen. (dpa)