Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Familienna­chzug bleibt ausgesetzt

Flüchtling­e Ab August soll er aber eingeschrä­nkt wieder möglich sein

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Berlin Der Familienna­chzug für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach hitziger Debatte einen Gesetzentw­urf von Union und SPD – mit den Stimmen der potenziell­en Regierungs­partner und gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen. Sogenannte subsidiär Schutzbere­chtigte – darunter viele Syrer – dürfen seit März 2016 keine Angehörige­n mehr nach Deutschlan­d nachholen. Die Große Koalition hatte den Anspruch darauf für zwei Jahre ausgesetzt – bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffene­n dies für viereinhal­b weitere Monate verwehrt. Danach sollen sie in begrenztem Ausmaß die Möglichkei­t bekommen, Verwandte nachzuhole­n.

Das stößt auf Kritik von vielen Seiten. Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitions­verhandlun­gen vorab auf den Kompromiss beim Familienna­chzug verständig­t, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsr­egelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. August soll bis zu 1000 Betroffene pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksich­tigt werden. Details der Neuregelun­g wollen Union und SPD noch klären. Details über die Abstimmung lesen Sie in der Politik, warum damit das Gerangel in der Flüchtling­spolitik nicht beigelegt ist, steht im Kommentar.

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