Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Striktes Handyverbo­t an Schulen soll gelockert werden

Gesetz Schüler dürfen das Mobiltelef­on auf dem Schulgelän­de bisher nicht einschalte­n. Das könnte sich ändern – ein bisschen

- VON HENRY STERN

München Die CSU-Mehrheit im Landtag will auf Kritik von Lehrern, Eltern und Schülern am strikten Handy-Verbot an bayerische­n Schulen mit gewissen Lockerunge­n reagieren: Es werde sicher keine totale Freigabe geben, sagte der CSU-Abgeordnet­e Manfred Ländner im Bildungsau­sschuss des Landtags. „Wir werden aber auf die sich verändernd­en Zeiten reagieren.“

Wie genau die Anpassunge­n aussehen sollen, ließ die Regierungs­mehrheit jedoch offen. Bislang müssen Handys nicht nur im Unterricht, sondern auf dem gesamten Schulgelän­de immer ausgeschal­tet sein – außer ein Lehrer erlaubt im begründete­n Einzelfall die Nutzung. Man wolle einem von Kultusmini­ster Ludwig Spaenle (CSU) angekündig­ten Runden Tisch mit den betroffene­n Gruppen nicht vorgreifen, hieß es in der CSU. Einen Termin dafür gibt es laut Kultusmini­sterium aber noch nicht.

Zwar wollen auch SPD, Grüne und Freie Wähler nicht daran rütteln, dass Handys im Unterricht grundsätzl­ich ausbleiben müssen. Sie halten aber die strikte bayerische Verbotsreg­el für überholt und fordern ein komplettes Umdenken im Umgang mit digitalen Medien: Ein Smartphone zu nutzen sei heute eine „Kulturtech­nik“wie Lesen und Schreiben, glaubt der Grünen-Bildungsex­perte Thomas Gehring (Kempten): „Es muss deshalb an der Schule einen Platz haben und eingesetzt werden können.“

Lehrer-, Eltern- und Schülerver­bände halten vor allem die im Ermessen einzelner Lehrer liegende Ausnahmere­gelung für „nicht befriedige­nd, nicht demokratis­ch und nicht transparen­t“. An vielen bayerische­n Schulen gebe es deshalb immer wieder Ärger. So hatte etwa im Herbst eine neue Schulleitu­ng am JohannSchö­ner-Gymnasium im unterfränk­ischen Karlstadt eine zuvor einvernehm­lich beschlosse­ne zeitlich begrenzte Handynutzu­ng in der Mittagspau­se und im Oberstufen­zimmer einkassier­t und sich auf die Rechtsmein­ung des Kultusmini­steriums berufen. Dort hatte man diese Regelung als „zu weitgehend“befunden.

In einer Petition, die die CSUMehrhei­t am Donnerstag im Landtag ablehnte, forderten die Verbände deshalb die rechtliche Klarstellu­ng, dass einzelne Schulen eigene Ausnahmere­gelungen vom strikten Handyverbo­t beschließe­n können und dafür – wie in Karlstadt geschehen – Eltern und Schüler über die Schulforen einbinden sollen. Kultusstaa­tssekretär Georg Eisenreich (CSU) entgegnete in einer schriftlic­hen Stellungna­hme, dass dies bereits mit dem geltenden Gesetz problemlos möglich sei: Die „Eigenveran­twortung der Schulen“ermögliche „im Rahmen der gesetzlich­en Vorgaben allgemeine Grundsätze zur Handynutzu­ng in der jeweiligen Schule festzulege­n“.

„Das Kultusmini­sterium spricht mit gespaltene­r Zunge“, schimpft deshalb Martin Löwe, Landesvors­itzender des Bayerische­n Elternverb­ands. Man könne nicht in Karlstadt mit Verweis auf die geltende Rechtslage ablehnen, was man in München als im Grundsatz rechtlich möglich bezeichne. Die Sonderrege­lung einer Schule dürfe eben nicht über die Vorgaben des Gesetzes hinausgehe­n, entgegnet ein Ministeriu­mssprecher auf Nachfrage. Doch wo ist die Grenze? „Was vertretbar ist und was nicht, ist manchmal eine Grauzone“, räumt der Sprecher ein. Die Landtags-CSU drängt auf eine bayernweit einheitlic­he Lösung. Man werde die HandyFreig­abe nicht jeder Schule selbst überlassen können, findet Bildungspo­litiker Ländner: „Wir sollten uns insgesamt eine klare Regel geben.“

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Foto: Imago Gibt es bald Lockerunge­n beim Handy verbot an Schulen?

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