Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Sachaufwertung oder Sachbeschädigung?
Sprayer von Zürich Der 78-jährige Harald Naegeli komplettiert sein Werk gegen alle Justiz
Düsseldorf Harald Naegeli, der berühmte „Sprayer von Zürich“, hat wieder Ärger mit der Justiz. Weil der Künstler unter anderem die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf mit zwei FlamingoFiguren verziert haben soll, steht er wieder vor Gericht. Zum Prozesstermin sei der 78-Jährige allerdings nicht erschienen, sagte gestern eine Gerichtssprecherin.
Naegeli wäre um ein Haar von dem Düsseldorfer Gericht in Abwesenheit zu 600 Euro Strafe wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, sagte sein Verteidiger Gerhard Schaller. Nur weil die Ladung zum Prozesstermin dem Künstler nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, gebe es nun einen neuen Anlauf, aber noch keinen neuen Termin. Naegeli selbst meldete sich gestern auf Anfrage der Deutschen PresseAgentur zu Wort: „Die Beschuldigung ist glatte Rechtsbeugung“, sagte er. Der Gesetzgeber bestimme den Begriff der Sachbeschädigung als Zerstörung oder Unbrauchbarmachung eines Gegenstandes. „Eine Sprayzeichnung auf einer Mauer oder Wand tut dies nicht.“
Gegen Naegeli waren schon zuvor zwei Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Mittlerweile könnte dem Urvater der GraffitiKunst das „Graffiti-Bekämpfungsgesetz“von 2005 zum Verhängnis werden, das die rechtliche Situation zum Nachteil der Sprayer verändert hat. Doch nicht alle empfinden Naegelis Arbeit in Düsseldorf als Sachbeschädigung. Die Stadt selbst toleriert seine Werke etwa an Brückenpfeilern und Betonfassaden. Auch ein Tankstellenpächter zeigt sich toleranter als die Akademie der Künste: Er entfernte einen Naegeli-Flamingo nicht und verzichtet ausdrücklich auf Strafverfolgung. Buchhändler Rudolf Müller, an dessen Fassade ein echter „Naegeli“prangt, erklärte im Rundfunk: „Man kann es ja auch als Sachaufwertung sehen und nicht als Sachbeschädigung. Wir sind stolz darauf.“
Aber auch in der Schweiz hat Naegeli wieder Ärger. Nach jahrelanger Abstinenz soll er erneut eifrig bei den Eidgenossen mit der Spraydose unterwegs gewesen sein. Schon 2017 stand dafür eine sechsstellige Geldstrafe im Raum. Doch ein Kantonsgericht rief die Betroffenen auf, sich mit Naegeli gütlich zu einigen. Als „Sprayer von Zürich“wurde der dort auch Geborene spätestens in den 1980er Jahren zum berühmten Graffiti-Künstler. Die Schweizer Justiz verfolgte ihn wegen seiner schwarzen Strichmännchen mit 192 Strafanzeigen und steckte ihn sechs Monate ins Gefängnis. Proteste von Jahrhundertkünstler Joseph Beuys und Ex-Kanzler Willy Brandt konnten daran nichts ändern.
Naegeli lebt heute überwiegend in Düsseldorf. 2016 ehrte ihn die Landeshauptstadt mit einer umfassenden Ausstellung im Stadtmuseum unter dem mehrdeutigen Titel „Der Prozess“. Zu seinen Werken, die man an Betonwänden im Rheinland und in Zürich häufig findet, kann er sich aus rechtlichen Gründen nicht bekennen. Er verkaufe sie nicht, er verschenke sie, erklärt er. „Die Gesellschaft fürchtet sich vor diesen Geschenken und hetzt die Polizei auf mich. Verschenken ist viel schwieriger als nehmen.“
In Zürich ist sein Spraywerk „Undine“inzwischen unter Schutz gestellt, in Köln sein „Tödlein“am Schnütgen-Museum. „Naegeli hat die vulgäre Methode des Graffiti zu seinem Mittel gemacht und ist als Künstler längst anerkannt“, attestiert ihm der Kölner Kunsthistoriker Siegfried Gohr. Wie der Brite Banksy sei Naegeli „seiner subversiven Position treu geblieben“.