Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Brand: Auflagen werden nicht verschärft
Behörden beraten nach Unglück an Faschingswagen
Landkreis Der Brand eines Faschingswagens in Donauwörth hat vorerst keine Konsequenzen für die noch ausstehenden närrischen Umzüge im Donau-Ries-Kreis. Darauf verständigten sich Vertreter des Landratsamts und der Polizeidienstellen sowie Kreisbrandrat Rudolf Mieling bei einem Gespräch. „Man war sich darüber einig, dass derzeit weitergehende Auflagen nicht erforderlich sind“, heißt es in einer Stellungnahme der Kreisbehörde auf Anfrage unserer Zeitung. Dies sei auch vor dem Hintergrund vereinbart worden, dass die polizeilichen Ermittlungen im Donauwörther Fall noch nicht abgeschlossen sind. Bekanntlich wollte am Sonntag nach dem Gaudiwurm in Donauwörth ein 21-Jähriger offenbar ein Stromaggregat betanken, das auf dem Wagen montiert war. Dabei gab es eine Verpuffung. Der junge Mann zog sich schwere Brandverletzungen zu, sieben weitere Personen kamen mit leichten Blessuren beziehungsweise Schocks davon. Das Unglück löste eine Diskussion über die Sicherheit von Faschingswagen aus.
In diesem Zusammenhang will das Landratsamt die Teilnehmer der noch ausstehenden Umzüge (unter anderem in Asbach-Bäumenheim, Genderkingen, Rain, Oberndorf und Wemding) über die jeweiligen Veranstalter „ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht nur die im Erlaubnisbescheid genannten Bedingungen und Auflagen einzuhalten sind, sondern dass generell alle allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen“. Dies gelte besonders für die Vorschriften, die zum Beispiel für den Betrieb von Stromaggregaten gelten.
Das Mitführen von solchen Geräten auf Faschingswagen sei nicht verboten. Die Aggregate dürften aber nur an gut belüfteten Stellen installiert werden. Ein Nachfüllen bei laufendem oder noch nicht abgekühltem Aggregat sei nicht zulässig. Zudem müssten die Abgase ungehindert ins Freie gelangen. Bei Benzinkanistern und Gasflaschen seien die Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern zu beachten. Die Kanister müssten etwa geeignet, dafür zugelassen und ausreichend befestigt sein. Auf Gasflaschen müssten Schutzkappen angebracht sein. Ähnlich verhalte es sich bei Flüssiggasanlagen, die auf einem Wagen fest verbaut sind. Solche Anlagen müssten auch vorher geprüft und abgenommen werden. Ein weiterer Hinweis der Behörde: Wenn auf Faschingswagen Geräte betrieben werden, bei denen es zu einer Hitzeentwicklung kommt, „sollten allein schon im Interesse der Wagenbesatzung eine Feuerlöschdecke und ein geeigneter Feuerlöscher mitgeführt werden“. Die Große Kreisstadt Donauwörth ist selbst für die Sicherheit bei Faschingsumzügen auf ihrem Gebiet zuständig. Die Verantwortlichen der Kommune haben ebenfalls die Vorkommnisse analysiert. Das berichtet Konrad Nagl, Leiter des städtischen Ordnungsamts. Ergebnis: Man belässt es bei der bisherigen Regelung, die im Wesentlichen mit den Richtlinien auf Landkreisebene übereinstimmt. Nagl hielte es für überzogen, Aggregate nicht mehr auf Faschingswagen zuzulassen. Es scheine so, als ob der Unfall durch einen Bedienungsfehler ausgelöst worden sei: „So etwas kann man mit Auflagen nicht verhindern.“