Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Brand: Auflagen werden nicht verschärft

Behörden beraten nach Unglück an Faschingsw­agen

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Landkreis Der Brand eines Faschingsw­agens in Donauwörth hat vorerst keine Konsequenz­en für die noch ausstehend­en närrischen Umzüge im Donau-Ries-Kreis. Darauf verständig­ten sich Vertreter des Landratsam­ts und der Polizeidie­nstellen sowie Kreisbrand­rat Rudolf Mieling bei einem Gespräch. „Man war sich darüber einig, dass derzeit weitergehe­nde Auflagen nicht erforderli­ch sind“, heißt es in einer Stellungna­hme der Kreisbehör­de auf Anfrage unserer Zeitung. Dies sei auch vor dem Hintergrun­d vereinbart worden, dass die polizeilic­hen Ermittlung­en im Donauwörth­er Fall noch nicht abgeschlos­sen sind. Bekanntlic­h wollte am Sonntag nach dem Gaudiwurm in Donauwörth ein 21-Jähriger offenbar ein Stromaggre­gat betanken, das auf dem Wagen montiert war. Dabei gab es eine Verpuffung. Der junge Mann zog sich schwere Brandverle­tzungen zu, sieben weitere Personen kamen mit leichten Blessuren beziehungs­weise Schocks davon. Das Unglück löste eine Diskussion über die Sicherheit von Faschingsw­agen aus.

In diesem Zusammenha­ng will das Landratsam­t die Teilnehmer der noch ausstehend­en Umzüge (unter anderem in Asbach-Bäumenheim, Genderking­en, Rain, Oberndorf und Wemding) über die jeweiligen Veranstalt­er „ausdrückli­ch darauf hinweisen, dass nicht nur die im Erlaubnisb­escheid genannten Bedingunge­n und Auflagen einzuhalte­n sind, sondern dass generell alle allgemeine­n gesetzlich­en Bestimmung­en beachtet werden müssen“. Dies gelte besonders für die Vorschrift­en, die zum Beispiel für den Betrieb von Stromaggre­gaten gelten.

Das Mitführen von solchen Geräten auf Faschingsw­agen sei nicht verboten. Die Aggregate dürften aber nur an gut belüfteten Stellen installier­t werden. Ein Nachfüllen bei laufendem oder noch nicht abgekühlte­m Aggregat sei nicht zulässig. Zudem müssten die Abgase ungehinder­t ins Freie gelangen. Bei Benzinkani­stern und Gasflasche­n seien die Vorschrift­en für den Transport von gefährlich­en Gütern zu beachten. Die Kanister müssten etwa geeignet, dafür zugelassen und ausreichen­d befestigt sein. Auf Gasflasche­n müssten Schutzkapp­en angebracht sein. Ähnlich verhalte es sich bei Flüssiggas­anlagen, die auf einem Wagen fest verbaut sind. Solche Anlagen müssten auch vorher geprüft und abgenommen werden. Ein weiterer Hinweis der Behörde: Wenn auf Faschingsw­agen Geräte betrieben werden, bei denen es zu einer Hitzeentwi­cklung kommt, „sollten allein schon im Interesse der Wagenbesat­zung eine Feuerlösch­decke und ein geeigneter Feuerlösch­er mitgeführt werden“. Die Große Kreisstadt Donauwörth ist selbst für die Sicherheit bei Faschingsu­mzügen auf ihrem Gebiet zuständig. Die Verantwort­lichen der Kommune haben ebenfalls die Vorkommnis­se analysiert. Das berichtet Konrad Nagl, Leiter des städtische­n Ordnungsam­ts. Ergebnis: Man belässt es bei der bisherigen Regelung, die im Wesentlich­en mit den Richtlinie­n auf Landkreise­bene übereinsti­mmt. Nagl hielte es für überzogen, Aggregate nicht mehr auf Faschingsw­agen zuzulassen. Es scheine so, als ob der Unfall durch einen Bedienungs­fehler ausgelöst worden sei: „So etwas kann man mit Auflagen nicht verhindern.“

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