Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Anlieger müssen nicht im Voraus zahlen
Geld Was das Hin und Her bei den Straßenausbaubeiträgen für die Anwohner in Vallried bedeutet
Zusmarshausen Kommunen und Anlieger hängen derzeit ganz schön in der Luft: Die CSU hat angekündigt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, die Freien Wählern starten dazu derzeit ein Volksbegehren. Das Wie und Wann der Abschaffung ist aber noch nicht klar. In vielen Rathäusern ist man deshalb ratlos, wie diese Übergangszeit gestaltet werden soll. In Neusäß zum Beispiel gibt es für den Übergang eine neue Satzung.
Im Markt Zusmarshausen betrifft das Hin und Her bei den Straßenausbaubeiträgen vor allem den Ausbau der Ortsdurchfahrt Vallried. Er ist schon seit Jahren geplant, wurde aber durch den Autobahnausbau verschoben. Er soll nun in diesem Jahr stattfinden. Das Vorhaben wurde von den Anliegern kritisch begleitet, weil sie – zumindest nach bisherigem Stand – kräftig Beiträge zahlen müssten.
Ende 2017 veröffentlichte die Gemeinde die Ausschreibung für die Bauarbeiten in Vallried im Bayeri- schen Staatsanzeiger. Der Auftrag musste aufgrund der Vorschriften bei öffentlichen Ausschreibungen vor Kurzem vergeben werden, erklärt Bürgermeister Bernhard Uhl. Der günstigste Anbieter hat nun einen Anspruch darauf, den Auftrag zu bekommen. „Wir können nichts mehr rückgängig machen.“
Viele Anlieger hätten nun schon im Rathaus nachgefragt. Sie hätten Angst, die Letzten in Zusmarshausen zu sein, die noch Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. Eine belastbare und zufriedenstellende Auskunft konnte den Anrufern jedoch nicht erteilt werden, heißt es aus dem Rathaus. Aktuell gilt noch, dass die Beitragspflicht erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entsteht – das dürfte in Vallried wohl Ende 2019 der Fall sein.
Bisher waren in Zusmarshausen bei den Beiträgen Vorausleistungen üblich. Bürgermeister Uhl befürchtet nun, dass mehrere 100000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Sobald einigermaßen Klarheit herrscht, will er zu einer außerordentlichen Bürgerversammlung einladen. Eines ist für ihn aber schon jetzt klar: „In Vallried werden wir vorläufig keine Bescheide mit Vorausleistungen mehr erlassen.“
Allerdings stellt Uhl auch die Frage, wie er den Anliegern gegenübertreten soll, die 2016 endgültig zur Kasse gebeten wurden und deren Bescheide rechtskräftig sind. Und er befürchtet, dass Anlieger künftig fordern werden, dass die Straße vor ihrem eigenen Haus zuallererst saniert werden soll.
Auf der einen Seite freut es Bürgermeister Uhl für seine Bürger, die er künftig bei Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßen nicht mehr zur Kasse bitten muss. Das erspare viele Diskussionen. Auf der anderen Seite bezeichnet er es als „unverantwortlich“, dass es bisher für die Bürgermeister vor Ort noch keine Vorbereitung oder Lösungen gebe. „So weiß aktuell noch niemand, wie viel Straßenausbaubeiträge von den Anliegern in Bayern bislang gezahlt wurden“, sagt Uhl. „Dies ist aber eine dringende Voraussetzung für die Entschädigung der Kommunen.“
Uhl fehlt in der Diskussion auch, dass die Kommunen bislang schon einen Eigenanteil zu zahlen hatten. Dieser lag je nach Straßenkategorie zwischen 30 Prozent und 70 Prozent der Ausbaukosten. Zudem war nur der Standardausbau umlagepflichtig. Einen städtebaulichen Mehraufwand, wie Pflasterungen oder Aufwertungen von Plätzen, übernahmen in Zusmarshausen die Städtebauförderung und die Marktgemeinde. Uhl befürchtet, dass Gelder vom Freistaat nun nach Steuerkraft und Einwohnerzahl mit dem „Gießkannenprinzip“vergeben werden. Damit würden die Kommunen mit ihren Bürgern bestraft, die sich bislang vorschriftsmäßig verhalten hätten. Deswegen fordert er einen größeren Anteil für Zusmarshausen als für Kommunen, die bisher keine Satzung hatten, ihre Bürger also nicht beteiligt haben.