Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die GroKo und die Medien
Dokumentation Was im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD über den Zugang zum Netz oder das Urheberrecht steht
„Presse und Medienfreiheit, Medienvielfalt und qualität sind grundlegende Werte.“
Aus dem Koalitionsvertrag
Das Thema Medien in seiner ganzen Vielfalt taucht im 177-seitigen Koalitionsvertrag an mehreren Stellen auf. Um „Kunst, Kultur und Medien“geht es ab Seite 164 im 13. von 14 Kapiteln. Ein Überblick:
● „Mit Blick auf die (…) medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemühungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zurückfallen. Wir wollen digitale Plattformen (…) an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen.“(Seite 171) ● „Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte (...). Wir brauchen einen starken öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunk und eine starke und vielfältige Presselandschaft.“(Seite 173)
● „Wir brauchen eine digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten (…) zum Ziel hat.“(S. 39) ● „Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang sind entscheidend für das offene und freie Internet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb.“(Seite 49)
● „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von UploadFiltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ,filtern‘, lehnen wir (…) ab.“(Seite 49)
● „Wir werden die Weiterentwicklung innovativer Rundfunksysteme im digitalen Zeitalter auch auf europäischer Ebene absichern.“(S. 49) ● „Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren (…) von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.“(Seite 93)