Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Konsequent abschieben, besser integrieren
Koalitionsvertrag Wie die Parteien die Zuwanderung regulieren wollen, auch ohne den Begriff „Obergrenze“(Serie 1)
Ein 177 Seiten langer Koalitionsvertrag soll die Grundlage für die Neuauflage der GroKo von CDU/CSU und SPD sein. Die SPD-Mitglieder stimmen bis 2. März darüber ab. In einer sechsteiligen Serie beleuchten wir die wichtigsten Inhalte des Vertrags. Berlin Die Ansage des CSU-Chefs und bayerischen Ministerpräsidenten war eindeutig und unmissverständlich. Er werde nur dann einen neuen Koalitionsvertrag unterschreiben, wenn eine klar definierte Obergrenze für Flüchtlinge enthalten sei, kündigte Horst Seehofer bereits Ende 2016 an. Und nachdem sich die große Schwesterpartei CDU geweigert hatte, auf diese Forderung einzugehen und das Wort „Obergrenze“in ihr Wahlprogramm aufzunehmen, schrieb es die CSU gleich vier Mal in ihren „Bayernplan“. Wörtlich hieß es: „Für Ordnung und Begrenzung der Zuwanderung ist eine Obergrenze unabdingbar.“Und weiter: „Die seit langem geforderte Obergrenze von 200 000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland ist notwendig, um eine gelingende Integration zu gewährleisten.“
Im Koalitionsvertrag taucht das Wort „Obergrenze“zwar drei Mal auf, allerdings nicht da, wo es aus Sicht der CSU hingehört hätte – auf den Seiten 103 bis 109 im Kapitel VIII mit der Überschrift „Zuwanderung steuern – Integration fördern und unterstützen“. Dort heißt es in den Zeilen 4804 bis 4811 reichlich umständlich: „Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180000 bis 220000 nicht übersteigen werden.“Was allerdings geschehen soll, wenn diese Zahl überschritten wird, bleibt offen. Reichlich vage heißt es dazu: „Wir wollen die Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.“
Um Asylverfahren „schnell, umfassend und rechtssicher“zu bearbeiten, sollen nach dem bayerischen Vorbild zentrale Aufnahme-, Entscheidungsund Rückführungseinrichtungen geschaffen werden, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere „Hand in Hand arbeiten“. Flüchtlinge sollen in diesen Zentren bis zu 18 Monate bleiben, ehe sie entweder wieder in ihre Heimat abgeschoben oder auf die Kommunen verteilt werden. Spätestens drei Jahre nach einem positiven Entscheid wird der gewährte Schutzstatus erneut überprüft. Ausreisepflichtige müssen das Land verlassen, die freiwillige Rückkehr hat dabei Vorrang vor der Abschiebung.
Die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko sowie andere Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Straftäter sollen konsequent abgeschoben werden, das gilt auch bei Sozialleistungsbetrug und Drogenverstößen.
Im Gegenzug bekennen sich die drei Koalitionäre ausdrücklich zur Integration für alle Migranten „mit dauerhafter Bleibeperspektive“, wozu vor allem deutsche Sprachkenntnisse und ein Job gehören. Bei den vielfältigen Integrationsmaßnahmen wolle man die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen „deutlich verbessern“, zudem verspricht der Bund den Ländern und Kommunen, die Finanzierung der Flüchtlingskosten bis 2021 mit weiteren acht Milliarden Euro sicherzustellen.
Um den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben, wollen CDU, CSU und SPD ein Einwanderungsgesetz erarbeiten, auch wenn dieses Wort im Koalitionsvertrag vermieden wird. Stattdessen ist von einem „Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt“und einem damit verbundenen „Recht auf Aufenthalt“die Rede, „das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert“. Kriterien für den Zuzug nach Deutschland sollen unter anderem „Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts“sein. „Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung.“
Trotz des klaren Bekenntnisses zur Integration und Arbeitsmigration üben Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik an den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen. „Die von den Hardlinern der Union durchgesetzten Maßnahmen sind überwiegend integrationsfeindlich, teilweise rechtswidrig und zielen auf Ausgrenzung und Abschiebung“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl.