Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Riedberger Horn: Neues Gutachten
Geologen sehen erhebliche Probleme
Kempten Im Kampf gegen eine Skischaukel am Riedberger Horn im Oberallgäu hat der Bund Naturschutz (BUND) gestern in Kempten ein geologisches Gutachten vorgestellt. Die 20 000 Euro teure geowissenschaftliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich vor allem die geplante „Familienabfahrt“vom Südrand des Grasgehren-Kessels nach Balderschwang in einem geologisch sehr labilen Gebiet befindet. „Die am Riedberger Horn vorliegenden Flyschgesteine sind besonders rutschanfällig“, sagte Michael Menke vom geowissenschaftlichen Büro Dr. Heimbucher. Hinzu komme die extrem hohe Jahresniederschlagsmenge im Bereich Balderschwang/ Obermaislestein.
Aus der Vergangenheit wisse man, dass es in dem Gebiet immer wieder Hangrutschungen und Murenabgänge gegeben habe. Für den Pistenbau müsse der steile Hang regelrecht angeschnitten werden, was zu erheblichen Erdrutschungen führen werde. Für das Projekt müssten 5,4 Hektar Bergwald gerodet werden, kritisierte BUND-Regionalreferent Thomas Frey.
Der geplante Skigebiets-Verbund sei aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der internationalen Alpenschutzkonvention nicht genehmigungsfähig, erklärte BUND-Landesbeauftragter Richard Mergner bei der Vorstellung des Gutachtens in Kempten. Er forderte den designierten bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) auf, von den Plänen einer Skischaukel Abstand zu nehmen und die für das Projekt erfolgte Änderung des Alpenplans rückgängig zu machen. Dabei räume man Söder „eine gewisse Schonfrist“ein, sagte Mergner. Er kenne Söder als einen Politiker, „der so flexibel ist, dass er den Weg wieder herausfindet“, ergänzte er. Unabhängig von der Hoffnung auf einen Rückzug der Projektbefürworter will der Bund Naturschutz gegen die zum 1. März in Kraft getretene Änderung des Alpenplans klagen. Der neuen Grenzziehung hatte der Landtag mit der Stimmenmehrheit von CSU und Freien Wählern zugestimmt. Die Genehmigung des Liftverbunds ist jetzt Sache des Oberallgäuer Landratsamtes.