Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Er hat es wieder getan
Haft Täter aus Fanzug missbrauchte schon einmal
Mönchengladbach Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans eine junge Frau sexuell missbraucht haben soll, war bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Dass der Mann trotzdem noch auf freiem Fuß war, erklärt die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach damit, dass „die Ladung zum Haftantritt noch nicht erfolgt“sei.
Das Urteil gegen den Verdächtigen – eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten – erging demnach am 29. November vergangenen Jahres. „Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, ist grundsätz- lich nichts Ungewöhnliches“, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck. Wie es sich in dem konkreten Fall verhalten habe, könne er nicht sagen. Das werde derzeit noch geprüft.
Der 30-jährige Verdächtige soll in den nächsten Tagen verhört werden. Er soll eine 19 Jahre alte Frau in einem Zug voller Fußballfans auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach missbraucht haben. Am Montag hatte er sich in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer dritten Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilung wegen Vergewaltigung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.
Die 19-Jährige aus Bonn konnte der Polizei zufolge inzwischen als Zeugin vernommen werden. Sie hatte den Mann in der Nacht zum Sonntag im sogenannten Tanzwagen des Sonderzugs kennengelernt. Der mutmaßliche Täter konnte später identifiziert werden, weil ein ZugOrdner ein Foto von ihm gemacht hatte. Er sollte gestern verhört werden, doch der Polizei zufolge habe man keinen Termin mit seinem Anwalt gefunden.