Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Prüfungswoche
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Die politische Auseinandersetzung über die 28-Millionen-Panne bei den Kita-Zuschüssen geht weiter. Die Augsburger SPD-Chefin Ulrike Bahr weist in einer Pressemitteilung die Kritik der Stadt zurück: „Es wurde von der SPD nie bestritten, dass die Verantwortung für die Antragstellung und die Fristeinhaltung beim Jugendamt und damit im Zuständigkeitsbereich des Sozialreferats liegt.“Sie antwortet damit auf eine Debatte der vergangenen Tage.
Bahr hatte nicht nur dem Eindruck widersprochen, die Partei habe ihren SPD-Sozialreferenten Stefan Kiefer nach dem Bekanntwerden der Panne nicht unterstützt. Sie hatte die Finanzverwaltung von Bürgermeisterin Eva Weber (CSU) in die Verantwortung genommen, weil es keine Sicherungsmechanismen gegeben habe. Am Freitag widersprach ihr dann SPD-MannKiefer in einer städtischen Pressemitteilung. Die Verantwortung habe beim Jugendamt und damit im Zuständigkeitsbereich gelegen. Oberbürgermeister Gribl kritisierte die SPD-Chefin.
Am Sonntag äußerte sich Bahr dann unter der Überschrift „Sturm im Wasserglas“. Aus ihrer Sicht stellte sich „schon die Frage, wieweit es Absicherungssysteme gibt“,
Eine mögliche Rückzahlung wird noch geprüft
um solche Fehler zu vermeiden. Sie sei sich sicher, „dass dazu verwaltungsintern inzwischen entsprechende Regelungen getroffen wurden“. Bahr bemängelt, dass es aus ihrer Sicht in der öffentlichen Diskussion vor allem darum gehe, „Schuldige festzumachen“. Dabei sollte es nach ihren Worten besonders um Aufklärung gehen und die Frage, wie sich ein solcher Fehler durch Absicherungen künftig vermeiden lasse. Das Thema eigne sich nicht für „parteipolitische Auseinandersetzung“.
Die Stadt Augsburg hatte im vergangenen Jahr den Zuschussantrag für den Betrieb der freien Kitas mit einem Werktag Verspätung eingereicht. Nun droht die Rückzahlung von 28 Millionen Euro. Momentan läuft beim Freistaat Bayern noch die rechtliche Prüfung, was eine Rückzahlung betrifft. Oberbürgermeister Gribl hatte sich zuletzt „vorsichtig optimistisch“geäußert, dass eine Rückzahlungspflicht abgewendet werden kann.