Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mit dem Frühjahrsputz Steuern sparen
Wer Profis beauftragt, bekommt vom Fiskus Geld zurück
Landkreis Augsburg Die Luft wird wieder warm, der Drang, die Fenster aufzureißen und frische Luft in die Raume zu lassen, ist da. Im Frühling packt es viele, ihr Heim auszumisten, sich von überflüssigen Gegenständen zu trennen und das Haus wieder auf Vordermann zu bringen: Zeit für den Frühjahrsputz. Der eine greift selber zu Putzmittel und Lappen, der andere lieber zum Telefon. Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus an den Reinigungskosten beteiligt werden.
Wird das Geschäft mit einer Reinigungsfirma gegen Rechnung und Überweisung abgewickelt, so kann sowohl der steuerpflichtige Mieter als auch der Eigenheimbesitzer diese Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung verwenden. Auch Ferienwohnungen fallen je nach Land darunter, sagt Mark Weidinger, Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Steuerzahler bekommt die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit, und Maschinennutzung inklusive der Mehrwertsteuer zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld bis zu 4000 Euro im Jahr abgezogen. Somit rentiert es sich, selbst kleinere Beträge einzureichen.
Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, die zum Beispiel die Gardinen abhängt und wäscht oder die Fliesen im Bad auf Hochglanz poliert, können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt angemeldet und die Vergütung wird ordnungsgemäß überwiesen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, so der Steuerexperte.