Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Finanzdebakel: 1,15 Millionen Euro sind mindestens weg
Soziales Ein zu spät eingereichter Förderantrag für Kindertagesstätten hätte die Stadt teuer zu stehen kommen können. Nun hilft der Freistaat aus. Aber wie verhält sich der Bund?
Das schlimmste Szenario ist wohl abgewendet: Wegen eines zu spät eingereichten Förderantrags drohte der Stadt Augsburg die Rückzahlung von 28,5 Millionen Euro. Unsere Zeitung hatte bereits Anfang der Woche darüber berichtet, dass der Freistaat der Stadt wohl aus der finanziellen Notlage helfen wird. Nun gibt es konkrete Zahlen, auch wenn das Ergebnis der Schlussabrechnung noch offen ist. Der Haushaltsausschuss des Landtags hat am Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Es war ein einstimmiger Beschluss, der nun noch vom Landtag abgesegnet werden muss.
Was die Förderungssumme des Freistaats anbelangt, muss die Stadt Augsburg 1,07 Millionen Euro zurückzahlen. Den restlichen Betrag von 25,63 Millionen Euro übernimmt der Freistaat. Die 1,07 Millionen Euro errechnen sich aus einem Satz von 96 Prozent, der nach einer noch zu beschließenden Gesetzesänderung festgelegt wurde.
Offen ist gegenwärtig noch, wie es mit dem Zuschuss des Bundes aussieht. Hier geht es um 1,8 Millionen Euro. Darüber ist noch keine Entscheidung gefallen. Der Freistaat wird über Sozialministerin Kerstin Schreyer an Berlin appellieren, hieß es am Mittwoch, dass auch der Bund eine ähnliche Regelung wie der Freistaat übernimmt. Im besten Fall müsste die Stadt Augsburg somit noch 80 000 Euro an den Bund zurückzahlen. Bleibt der Bund stur, sind es 1,8 Millionen Euro. Daher liegt die Bandbreite der Rückzahlung für die Stadt nun exakt zwischen 1,15 und 2,87 Millionen Euro.
SPD-Landtagsabgeordneter Harald Güller, Mitglied im Haushaltsausschuss, bestätigte die einvernehmliche Lösung, die von allen Fraktionen mitgetragen wird. Es handle sich um kein Gesetz, das für Augsburg geschaffen werde, betonte Güller weiter. Auch andere Kommunen könnten jetzt davon profitierten, sollten sie Anträge verspätet eingereicht haben.
Der Landtag reagiere mit seiner Gesetzesänderung letztlich darauf, wie komplex die Handhabe bei den Förderrichtlinien im bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sei. In der Begründung heißt es: „Kurzzeitige Fristüberschreitungen haben (bislang) grundsätzlich den vollständigen Entfall des Förderanspruchs zur Folge. Dies führt bei Fristversäumnis zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Haushalte. Diese wiederum gefährdet den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung, da der finanzielle Spielraum der Kommunen sinkt.“
In Augsburg ging es um besagte 28,5 Millionen Euro. Ein Sachbearbeiter im städtischen Jugendamt hatte den Antrag zu spät eingereicht. Die Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde hatte die zeitliche Verzögerung zunächst akzeptiert, erst Monate später war die Fristüberschreitung an anderer Stelle bemerkt worden. Es geht um staatliche Zuschüsse für nicht-städtische Kitas. Die Träger können das Geld auf alle Fälle behalten.
Das Desaster im Amt führte zu personellen Konsequenzen und Umstrukturierungen. Amtsleiterin Sabine Nölke-Schaufler wurde zwischenzeitlich von ihren Aufgaben entbunden. Ihr wird von der Stadt eine andere Stelle angeboten, wobei dem Vernehmen nach noch keine Einigung erzielt ist. Die frühere Amtsleiterin ist derzeit nicht im Dienst. Das Jugendamt wird kommissarisch von anderen Kräften geführt.