Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wirte schummeln beim Lohn
Der Zoll kontrolliert im Gastro-Gewerbe
Nach einer Schwerpunktprüfung des Augsburger Hauptzollamtes im Hotel- und Gastronomiegewerbe sind mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Der Zoll hatte zuletzt in einer groß angelegten Aktion bundesweit Gastronomiebetriebe kontrolliert und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt. Im Bereich des Augsburger Hauptzollamtes, der unter anderem die Augsburger Region umfasst, heißt das konkret: Die Beamten sahen in 31 Fällen Gesetzesbrüche vorliegen, zumeist typische Schwarzarbeitsdelikte.
So beschäftigten Gastronomen in drei Fällen Ausländer ohne Aufenthaltsoder Arbeitserlaubnis, bezahlten in sieben Fällen Löhne unterhalb des Mindestlohns und begingen laut Zoll in zwölf Fällen eine Straftat, die gesetzlich „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“heißt und zumeist bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden. Der Zoll leitete jeweils Ermittlungen ein. Im Bereich des Hauptzollamtes waren mehr als 80 Zöllner an dem Großeinsatz
Schwarzarbeit ist auch in anderen Branchen Thema
beteiligt; sie befragten Unternehmer und Mitarbeiter der Betriebe und glichen ihre Angaben mit Geschäftsunterlagen und den bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegenden Meldungen ab.
Wie das Hauptzollamt auf Anfrage mitteilt, wurden im Stadtgebiet und Landkreis Augsburg insgesamt 19 Betriebe überprüft und 77 Personen befragt. Hierbei stellten die Beamten insgesamt neun Verstöße fest und ermitteln nun.
Die Gastronomie gilt als eine Branche, in der Schwarzarbeit weit verbreitet ist, andere Geschäftsfelder sind etwa der Baubereich und Haushaltshilfen. Die Ermittler der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“des Zolls hatten in der Gastronomie der Region zuletzt den Druck erhöht und im ersten Halbjahr 2017 deutlich mehr Hotels, Gaststätten und Restaurants kontrolliert als noch im Vorjahr. Wenn Ermittlungen weiter fortschreiten, kann es vorkommen, dass der Zoll Bußgelder verhängt oder ein Strafverfahren eingeleitet wird. Häufig streiten auch Angestellte und Unternehmer vor den Arbeitsgerichten um Lohnfragen.