Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Darf der FCA Caiuby rauswerfen?
Bundesliga Nicht zum ersten Mal verstößt ein Fußballprofi gegen Regeln. Dass ein Urlaub eigenmächtig verlängert wird, kam schon mehrmals vor. Über diese Rechte verfügen der Spieler und der Verein
Zwei trainingsfreie Tage hat Augsburgs Trainer Manuel Baum seinen Fußballprofis Anfang der Woche verordnet. Vom anstrengenden Trainingslager im südtirolischen Mals sollten sich die Spieler des FC Augsburg erholen. Einer anderen Form des Müßiggangs widmete sich derweil Caiuby. Seinen Urlaub hat der 29-jährige Offensivspieler eigenmächtig verlängert, zudem fiel er privat unangenehm auf. Seit Dienstag ist Caiuby zurück in Augsburg (siehe überregionaler Sport). Doch wie wird der FC Augsburg nun reagieren? Fragen und Antworten zur Causa Caiuby.
In der Vergangenheit haben Profis wiederholt ihren Urlaub verlängert. Mit welchen Folgen?
Verlängert ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub, muss er mit einer Kündigung rechnen. Und zwar fristlos. Im Profifußball verhält es sich in der Praxis anders. Klubverantwortliche scheuen diesen finalen Schritt, weil eine Kündigung mit einem sportlichen und finanziellen Wertverlust verbunden ist. Wenn Profis in der Vergangenheit den Trainingsstart nach dem persönlichen Kalender ausrichteten, beließen es die Vereine daher meist bei einer Geldstrafe. Beispiel: Gegen den Brasilianer Walace verhängte der Hamburger SV im Januar eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe.
Welche Rechte hat der Spieler?
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Beschäftigung, wobei sich der Umfang nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags richtet. Strittig ist, ob Einzeltraining oder die Versetzung in eine alternative Trainingsgruppe dem gerecht werden. Den Spieler aus sportlichen Gründen zu entlassen, ist nicht möglich. Zum einen trägt der Verein das Risiko der sportlichen Entwicklung, zum anderen ist die fußballerische Qualität eines Spielers objektiv schwerlich zu beurteilen. Auch ein geändertes sportliches Konzept, in dem für den Spieler kein Platz mehr ist, stellt keinen Kündigungsgrund dar. Zudem darf ein Spieler einen Verein abmahnen, wenn er seinen Lohn wiederholt verspätet oder gar nicht erhält.
Dortmunds Dembelé verweigerte vor einem Jahr das Training, weil er zum FC Barcelona wechseln wollte. Warum hatte der Spieler damals Erfolg?
Klubs stecken in einem Dilemma. Spricht der Verein eine rechtswirksame Kündigung aus, endet das Arbeitsverhältnis und der Spieler ist frei. Abwanderungswillige Spieler mit einem lukrativen Angebot können so ihren Abgang provozieren und erreichen ihr Ziel. Was im normalen Arbeitsleben für einen Arbeitnehmer von Nachteil ist, kann also für Profis von Vorteil sein.
Verliert der Klub bei einer Kündigung automatisch die Transferrechte?
Ja. Wenn der Vertrag aufgelöst ist, erteilt der Weltverband Fifa bei einem internationalen Transfer grundsätzlich die Freigabe. Wechselt ein Spieler innerhalb Deutschlands, hat der Klub Anspruch auf Schadenersatz. In der Praxis lässt sich dies aber kaum umsetzen, weil der Verein den Schaden darlegen und beweisen muss. Entgangene Transfereinnahmen fallen nach deutschem Recht nicht darunter.
Wie kann ein Verein die Kündigung begründen?
In erster Linie mit schwerwiegenden Verfehlungen des Spielers. Denkbar sind Verhaltensweisen, die nachhaltig das Zusammenleben der gesamten Mannschaft stören. Dazu zählen etwa vorsätzliche Verletzungen oder gravierende Beleidigungen. Darüber hinaus kann der Klub das außerdienstliche Verhalten eines Mitarbeiters bewerten. Das öffentliche Interesse an einem Fußballprofi beschränkt sich nicht auf die sportliche Leistung des Kickers, auch sein Auftreten in der Öffentlichkeit fällt auf den Verein und dessen Ansehen zurück. Entsprechend scheinen Kündigungsgründe im „Fall Caiuby“vorhanden zu sein. Er verlängerte aus eigenen Stücken den Urlaub, zudem ermittelt die Polizei wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Leistungserschleichung.
Welche Konsequenzen könnte der FCA ziehen?
Im „Fall Opare“hat der Bundesligist Ende Januar konsequent gehandelt. Der Ghanaer wurde suspendiert, weil er ein Treffen mit Schalke-Verantwortlichen verschwiegen hatte und in der Aufarbeitung des Vorgangs mehrmals gelogen haben soll. Opare bekam Einzeltraining, so erfüllte der FCA seine Pflichten als Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellt, erfolgt dies in der Regel unter Fortzahlung der Bezüge. Im „Fall Caiuby“könnte der FCA ähnlich wie im „Fall Opare“verfahren, er könnte den Brasilianer freistellen. Andererseits könnte er Milde zeigen und den Spieler abmahnen oder mit einer Geldstrafe belegen.