Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nicht nur Abi Note zählt bei künftigen Medizinstudenten
Universität Jetzt stehen die Zulassungskriterien für den Studiengang fest, der ab Herbst 2019 startet. Wer kein 1,0-Abi hat, kann es auch mithilfe anderer Qualifikationen zum Studium schaffen
Etwa eineinviertel Jahre, bevor die ersten Medizinstudenten in Augsburg ihr Studium beginnen werden, stehen jetzt die Zulassungsmodalitäten endgültig fest. Demnach wird die Abiturnote nicht die alles entscheidende Größe sein, sondern es werden auch noch andere Kriterien eine Rolle spielen. Neben dem weit verbreiteten Medizinertest sollen auch eine abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildung und die Ableistung von Freiwilligendiensten berücksichtigt werden. „Damit möchten wir auch geeigneten Kandidaten, die sich nicht mit einem 1,0-Abitur bewerben, bei uns an der Universität Augsburg eine Chance geben, Medizin zu studieren“, so Gründungsdekanin Prof. Martina Kadmon.
In Deutschland werden die Medizinstudienplätze zentral vergeben. Nach der aktuellen Rechtslage gehen 20 Prozent an die Abiturbesten und 20 Prozent an Bewerber mit Wartezeit. Die übrigen 60 Prozent kann jede Uni nach einem hochschuleigenen Verfahren besetzen.
Man habe sich bei den Augsburger Zulassungsvoraussetzungen an den Erfahrungen anderer Unis orientiert, aber auch aktuelle Forschungsergebnisse zum Zusammenhang zwischen Zulassungskriterien und Studienerfolg betrachtet, so Gründungsstudiendekan Dr. Reinhard Hoffmann. „Wir sind zuversichtlich, mit unserem Verfahren die besten zukünftigen Wissenschaftler, aber auch die besten zukünftigen Ärzte auswählen zu können.“
Der Medizinertest prüft etwa das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Themen und will herausfinden, wie gut Bewerber in der Lage sind, komplexe Informationen zu erfassen. Die Kriterien wie der Abschluss einer medizinnahen Berufsausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ließen besonderes Engagement von Studienbewerbern vermuten.
Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden, dass die bisher in Deutschland übliche Studienplatzvergabe bei Medizinern überarbeitet werden muss. Das Gericht bemängelte, dass die Abiturnote eine zu große Rolle spiele und die Noten bundesweit schlecht vergleichbar seien. Zuletzt kamen auf bundesweit 9170 Studienplätze 43 100 Bewerber.
Universitätspräsidentin Prof. Sabine Doering-Manteuffel sagt, dass mit der Augsburger Zulassungsordnung wesentliche Teile des Verfassungsgerichtsurteils berücksichtigt sind. „Damit tragen wir zur Erweiterung von Chancen in der Auswahl von Medizin-Studierenden bei.“Im Augsburger Modellstudiengang sollen die angehenden Ärzte von Anfang an praxisorientiert ausgebildet werden. Die klassische Zweiteilung in die vorklinische Phase (naturund sozialwissenschaftliche sowie theoretische Grundlagen der Medizin) und die klinische Phase mit den Fachdisziplinen soll aufgebrochen werden. Ein Ziel sei, die Studenten früh in Kontakt mit Patienten zu bringen.
In den ersten vier Studienjahren werden jeweils 84 Studienplätze vergeben, danach steigt die Zahl der Erstsemester kontinuierlich. Im Vollausbau werden 1500 Studenten gleichzeitig studieren. Neben dem Klinikum, das zum Jahreswechsel Uniklinik wird, laufen die ersten vorbereitenden Arbeiten für den Medizincampus. Bereits zum Wintersemester 2018/19 startet der Studiengang Medizininformatik, der sich mit der Datenverarbeitung in der Medizin befasst.