Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Was tun, wenn man bei der Prüfung krank ist?
Klausuren Wer wegen einer Krankheit nicht zum Test kommen kann, könnte Probleme bekommen. Was die Uni rät
An den Universitäten und Hochschulen steht die Prüfungsphase an. Viele Studierende sind derzeit im Lernstress. Doch was passiert, wenn einen genau am Tag einer wichtigen Prüfung die Grippe erwischt?
Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang ein Fall an der Universität Hohenheim. Dort hatten 48 Studierende im Mai eine Grundlagenprüfung in Finanzwissenschaften vorzeitig verlassen. Die Mehrheit von ihnen legte im Anschluss ein Attest desselben Arztes vor. Der massenhafte Abbruch gab Rätsel auf. Die Universität Hohenheim zweifelt die Richtigkeit der Atteste an. Mittlerweile werden mehr als 100 weitere Fälle mit Attesten desselben Arztes überprüft. Doch wie verhalten sich Augsburger Studierende am besten, wenn sie vor oder während einer Prüfung tatsächlich krank werden?
zahlreiche Prüfungen an der Uni Augsburg gilt: Studierende können so oft zur Prüfung antreten, wie sie wollen. Entscheidend ist, das Studium in der maximalen Studienzeit zu beenden. Diese beträgt im Bachelorstudium acht und im Masterstudium sechs Semester – einschließlich Reservesemester. Es ist also häufig gar nicht relevant, ob Studierende bei einer Prüfung krank sind, solange sie ihr Studium in der vorgeschriebenen Zeit abschließen.
Trotzdem empfiehlt das Prüfungssekretariat der Uni Erkrankten, sich vom Arzt ein Attest ausstellen zu lassen. Der Grund: Wer am Ende der maximalen Studienzeit noch nicht alle Leistungen erbracht hat, kann mithilfe der Atteste eine Verlängerung der Studienzeit beantragen. Eine genaue Diagnose müssen die Atteste laut Angaben des Prüfungssekretariates nicht enthalten. Es soll aber erkennbar sein, dass sich die Erkrankung auf das Studi- um auswirke. „Ein verstauchter Zeh reicht nicht aus, um als prüfungsunfähig zu gelten“, erklärt Uni-Sprecher Klaus Prem.
Anders ist die Situation bei Prüfungen, die zum letzten Mal geFür schrieben werden. Das ist der Fall, wenn die maximale Studiendauer erreicht ist oder die Frist für Orientierungsprüfungen abläuft. Von diesen Prüfungen kann der Ausgang des Studiums abhängen. Bei Prüfungsabbrechern stelle sich dann die Frage, ob sie die Prüfung tatsächlich wegen Krankheit abgebrochen haben oder ob sie den Abbruch als letzte Chance sähen, die Prüfung ein weiteres Mal zu schreiben, erklärt Klaus Prem. Hier gelte: Wer zur Klausur erscheint, zeigt damit, dass er oder sie sich fit genug für die Prüfung fühlt. Studierende, die die Prüfung trotzdem abbrechen, müssten ein Attest vom Arzt vorlegen, in dem kurzfristig auftretende Erkrankungen wie beispielsweise ein Asthma-Anfall oder eine Migräneattacke bescheinigt werden.
Ein Problem mit Klausurabbrechern habe die Uni seit der Umstellung des Prüfungssystems nicht mehr, erklärt Klaus Prem. Als es für jede Klausur nur drei Versuche gab, brachen Studierende häufig im dritten Versuch die Prüfung ab und legten anschließend ein Attest vor. Seitdem Prüfungen beliebig oft wiederholt werden können, gebe es dieses Problem nicht mehr, sagt er.
Omid Atai studiert im achten Semester Jura an der Uni Augsburg. Als erster Vorsitzender der Fachschaft Jura vertritt er die Studenten der Rechtswissenschaft. Er findet, jeder Student sollte die Möglichkeit haben, solange wie nötig zu studieren. „Das ist wichtig für die fachliche und persönliche Reife“, sagt der 25-Jährige. Um die Freiheit des Studiums nicht zu gefährden, warnt er davor, weitere Hürden bei der Krankmeldung einzuführen. Elias Hechinger sieht das ähnlich. Er vertritt die Interessen der Studierenden im AStA an der Uni Augsburg. „Bei Krankheiten sollte ein Attest ausreichen. So ist es im Arbeitsleben auch“, findet er.