Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Caiuby muss vor Gericht
Fußball Gegen den FCA-Spieler ist ein Strafbefehl wegen Schwarzfahrens erlassen worden. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hat, wird der Fall nun öffentlich verhandelt. Es ist nicht das einzige Problem des Brasilianers mit der Justiz
Augsburg Der Brasilianer Caiuby, Mittelfeldspieler beim FC Augsburg, kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus: Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg am Montag mitteilte, ist gegen den 30-Jährigen ein Strafbefehl wegen Schwarzfahrens erlassen worden. Wie hoch die darin enthaltene Strafe ist, gibt die Behörde zwar nicht bekannt. Aber weil Caiuby gegen das Schriftstück Einspruch erhoben hat, kommt es bald zu einer öffentlichen Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Brasilianer im Herbst 2017 ohne gültige Fahrkarte mit dem Zug von München nach Augsburg gefahren ist – eine vergleichsweise geringe Straftat, die nun für viel Wirbel sorgt. Unter anderem deshalb, weil es wegen Caiubys Einspruch dagegen zu einer Verhandlung kommt. Hintergrund: Einem Strafbefehl liegt eine Geständnisfiktion zugrunde – das heißt, dass das zuständige Amtsgericht davon ausgeht, dass der Angeklagte die Strafe akzeptiert. Ist das der Fall, kann der Beschuldigte die Geldstrafe zahlen und die Akte ist geschlossen. Bei Caiuby verhält sich das offenbar anders: Er legte über seinen Anwalt Einspruch ein. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgelegt.
Dass der Brasilianer bei der Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen muss, ist eher unwahrscheinlich. Geht es in der Verhandlung um erwartbare Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem halben Jahr, kann sich der Angeklagte auf Antrag davon entbinden lassen, persönlich zu erscheinen. Das Strafgesetzbuch sieht für Leistungserschleichung eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, in Caiubys Fall wird das zu erwartende Strafmaß aber wohl deutlich darunter liegen, sodass der Südamerikaner wohl nicht zwingend bei der Verhandlung dabei sein muss. Sein Anwalt wollte sich zu dem laufenden Verfahren bislang nicht äußern.
Es ist nicht das einzige Problem, das der Südamerikaner derzeit mit der Augsburger Justiz hat: Aktuell wird gegen ihn wegen des Vorwurfs der Körper- verletzung ermittelt, weil er im Augsburger Nachtleben einen anderen Mann mit einem Kopfstoß im Gesicht verletzt haben soll. Dieser Vorfall soll sich nachts in der Augsburger Maxstraße nach dem letzten Heimspiel der Saison gegen Schalke ereignet haben.
Ein Nachtschwärmer soll den Fußballspieler erkannt und mehrmals seinen Namen gerufen haben. Einer aus Caiubys Gruppe soll den Mann aufgefordert haben, das zu lassen. Als der Name erneut gerufen wurde, soll der FCA-Spieler dann auf den 25-Jährigen zugegangen sein und ihm den Kopfstoß verpasst haben. Der Verletzte hatte nach Polizeiangaben als Folge des Stoßes eine sichtbare Schwellung im Gesicht, als Tatverdächtigen machte die Polizei schnell Caiuby aus. Dieser Umstand könnte die Staatsanwaltschaft ebenfalls noch beschäftigen.
Aus sportlicher Sicht hatte der Angreifer beim Trainingsstart des FC Augsburg auf negative Weise von sich reden gemacht, weil er unentschuldigt seinen Urlaub um neun Tage verlängert hatte. Dafür erhielt er von seinem Klub eine saftige Geldstrafe. Über die Höhe schweigt FCA-Manager Stefan Reuter, betonte aber: „Es wird der teuerste Urlaub seines Lebens.“Privat muss sich Caiuby umorientieren: Sein Vermieter kündigte ihm die Wohnung im Augsburger Stadtteil Lechhausen. Immer wieder habe es Ärger mit den Nachbarn wegen Ruhestörung gegeben. Caiuby wollte sich zu alledem bis jetzt nicht äußern.