Augsburger Allgemeine (Land Nord)
So ist der Kutschverkehr geregelt
● Der Kutschverkehr zu Schloss Neu schwanstein unterliegt der Bayeri schen Schlösserverwaltung.
● Die Kutschbetriebe, die auf der Pri vatstraße zum Schloss fahren, sind eigenständige Unternehmen. Für sie gelten die Bestimmungen im Ge stattungsvertrag mit der Schlösserver waltung und alle gesetzlichen Aufla gen – zum Beispiel Tierschutz.
● Im Gestattungsvertrag heißt es un ter anderem, dass
» das Kutschunternehmen die Fahr tauglichkeit seiner Kutscher kon trollieren muss,
» jede Kutsche eine Zulassung für zwölf Personen – einschließlich Kutscher – und zwei Kleinkinder hat, » und der Kutscher verpflichtet ist, da für zu sorgen, dass die Pferde durch Arbeitsgeräte wie Schneepflüge und Straßenkehrmaschinen nicht scheu en und durchgehen.
● Für den Einsatz ihrer Pferde sind die Unternehmer laut Schlösserverwal tung selbst verantwortlich.
● Über die Belastbarkeit der Pferde gibt es eine veterinärmedizini sche Dissertation, die 2012 an der Uni München eingereicht wurde. Laut deren Verfasserin wurde keine Überlastung der Tiere festgestellt. Sie beschreibt den Zustand der Pferde als gesund und im guten Futter – und Pflegezustand sowie den Umgang der Kutscher mit ihren Tieren als durchweg kompetent, ruhig und freundlich. (AZ)