Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Diese Unterstütz­ungen bekommen Landwirte

Agrar Nachdem feststeht, dass Bauern Geld vom Staat erhalten, fragen sich viele, wie sie Hilfen beantragen können. Dabei ist noch viel unklar

- VON DORINA PASCHER

Augsburg Die monatelang­e Dürre hat Schäden von „nationalem Ausmaß“angerichte­t. Das bescheinig­te am Mittwoch Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) und machte damit den Weg frei für Finanzhilf­en von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 340 Millionen Euro. Doch die Situation der Landwirte hat sich nach diesem Beschluss noch nicht geändert. Viele Bauern fragen sich: Bekomme ich einen finanziell­en Zuschuss durch die Dürrehilfe? Wie kann ich die Unterstütz­ung beantragen? Und ab wann ist mit dem Geld zu rechnen? Es zeigt sich, dass der Entschluss zu den Bund-Länder-Hilfen nur ein erster Schritt war. Wir stellen zusammen, welche Fakten feststehen und was noch offen ist.

● Das steht fest Gesichert ist, dass Betriebe die Dürrehilfe erhalten, wenn sie einen Ertragsver­lust von mehr als 30 Prozent erlitten haben und deshalb als existenzge­fährdet einzustufe­n sind. Als Vergleich dienen die Ernteergeb­nisse der vergangene­n drei Jahre. Die bayerische Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber verkündete am Mittwoch, dass sich der Freistaat bei den BundLänder-Hilfen mit 20 bis 30 Millionen Euro beteiligen wird. Der Bund will 150 bis 170 Millionen Euro zahlen. Den genauen Betrag ermittelt Bundesfina­nzminister Olaf Scholz in den nächsten Tagen.

Landwirte in Bayern können neben der Dürrehilfe auch auf eine Futterbeih­ilfe hoffen. Das hat das bayerische Kabinett Anfang August beschlosse­n. Dafür hat das bayerische Landwirtsc­haftsminis­terium pauschal Gebiete festgelegt, in de- nen ein Futtermang­el erwartet wird. In der Region fallen die Landkreise Dillingen, Donau-Ries und Neuburg-Schrobenha­usen in diesen Bereich. Landwirte, die nicht in diesen Gegenden wohnen, können aber ab Ende August ebenfalls einen Antrag auf Futterbeih­ilfe stellen. Vorausgese­tzt, der Ertrag der Ernte ist im Vergleich zu den Vorjahren um mindestens 30 Prozent zurückgega­ngen.

Ist dies gegeben, übernimmt der Freistaat die Hälfte der Kosten für Futtermitt­el, die der Bauer zukaufen musste. Es werden Rechnungen ab dem 1. August 2018 anerkannt. Pro Betrieb schießt das Land maximal 50000 Euro Futterbeih­ilfe zu. Doch jeder Landwirt, der einen Antrag stellt, muss sich mit 500 Euro beteiligen.

● Das ist noch offen Viele Landwirte fragen sich, wie sie die Dürrehilfe­n beantragen können. Zwar hat der Bund die Förderunge­n beschlosse­n, ausgeführt werden sie aber von den jeweiligen Bundesländ­ern, sagt der Sprecher des Bayerische­n Bauernverb­andes, Markus Peters. Auf Anfrage ist vom bayerische­n Landwirtsc­haftsminis­terium zu vernehmen, dass Bauern ab Anfang September bei den jeweiligen Landwirtsc­haftsämter­n einen Antrag auf Futterbeih­ilfe stellen können. Laut Peters vom Bauernverb­and könne die Dürrehilfe bereits Ende August beantragt werden.

Wie die Antragsste­llung genau ablaufen wird, steht noch nicht fest. Wann mit dem ersten Geld durch Futterbeih­ilfe zu rechnen ist, ist ebenfalls noch offen. Zumindest verkündet das bayerische Landwirtsc­haftsminis­terium, dass es die Futterbeih­ilfe „zeitnah“auszahle. Die Dürrehilfe wird laut Bundesland­wirtschaft­sministeri­um ab Oktober entrichtet.

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Foto: Patrick Pleul, dpa Nach Einschätzu­ng der Länder sind 10000 Landwirtsc­haftsbetri­ebe in Deutschlan­d durch die Dürre in ihrer Existenz bedroht.

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