Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Polizei Razzia war rechtswidrig
Augsburg Es war eine groß angelegte Ermittlungsaktion: Am 20. Juni durchsuchten Polizisten in ganz Deutschland Räume von Netzaktivisten, um Hinweise auf die Ersteller der Seite „Augsburg für Krawalltouristen“zu bekommen. Auf der anonymen Internetseite war vor dem AfD-Bundesparteitag in Augsburg zu Straftaten aufgerufen worden. Die von den Durchsuchungen betroffenen Netzaktivisten werden in dem Ermittlungsverfahren nicht als Verdächtige geführt, sondern als Zeugen. Sie wehrten sich juristisch gegen die Maßnahmen. Das Landgericht München hat nun die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für rechtswidrig erklärt. Die Netzaktivisten erhalten zudem beschlagnahmte Gegenstände wieder zurück, darunter ITEquipment wie Festplatten und USB-Sticks.