Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wer sich umziehen muss, bekommt dafür Geld
Wenn ein Beschäftigter vorgeschriebene Dienstkleidung tragen muss, muss der Chef die UmziehZeit vergüten. Das gilt auch, wenn er nur ein Poloshirt mit Firmenlogo tragen muss, geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 245/17) hervor. Zwar können Arbeitnehmer das auch zu Hause anziehen. Aber ein Shirt mit Firmenlogo gilt als auffällige Dienstkleidung, die niemand in der Freizeit trägt – somit zählte das Umkleiden zur Arbeitszeit.