Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer sich umziehen muss, bekommt dafür Geld

-

Wenn ein Beschäftig­ter vorgeschri­ebene Dienstklei­dung tragen muss, muss der Chef die UmziehZeit vergüten. Das gilt auch, wenn er nur ein Poloshirt mit Firmenlogo tragen muss, geht aus einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s (Az.: 5 AZR 245/17) hervor. Zwar können Arbeitnehm­er das auch zu Hause anziehen. Aber ein Shirt mit Firmenlogo gilt als auffällige Dienstklei­dung, die niemand in der Freizeit trägt – somit zählte das Umkleiden zur Arbeitszei­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany