Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Autofahrer dürfen Atemalkoho­ltest ablehnen

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Wer als Autofahrer in eine Polizeikon­trolle gerät, muss einem Atemalkoho­ltest nicht zustimmen. Das kann dann aber dazu führen, dass die Polizei eine ärztliche Blutentnah­me veranlasst, erklärt der Rechtsanwa­lt Jens Dötsch aus Andernach, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). In der Verkehrsko­ntrolle gilt es, ruhig und sachlich zu bleiben. Dötsch: „Auf die Frage, ob Sie Alkohol konsumiert haben, müssen Sie nicht antworten.“Niemand müsse sich selbst belasten.

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