Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wenigfahre­r haben keinen Mietwagen Anspruch

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Wenigfahre­r haben nach einem unverschul­deten Verkehrsun­fall nicht zwangsläuf­ig Anspruch auf Erstattung von Mietwagenk­osten durch den Unfallveru­rsacher. Das geht aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Hamm (Az.: 7 U 46/17) hervor. Konkret gehen die Richter davon aus, dass ein Geschädigt­er, der täglich weniger als 20 Kilometer mit dem Auto zurücklegt und sich trotzdem einen Mietwagen nimmt, gegen seine Schadensmi­nderungspf­licht verstößt, weil er offensicht­lich nicht darauf angewiesen ist, ständig ein Fahrzeug zur Verfügung zu haben.

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