Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wenigfahrer haben keinen Mietwagen Anspruch
Wenigfahrer haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht zwangsläufig Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten durch den Unfallverursacher. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 7 U 46/17) hervor. Konkret gehen die Richter davon aus, dass ein Geschädigter, der täglich weniger als 20 Kilometer mit dem Auto zurücklegt und sich trotzdem einen Mietwagen nimmt, gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, weil er offensichtlich nicht darauf angewiesen ist, ständig ein Fahrzeug zur Verfügung zu haben.