Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ohne Schleier vor Gericht

Gesetz Bayern und Nordrhein-Westfalen bringen ein Gesichtsve­rhüllungsv­erbot auf den Weg. Warum die beiden Justizmini­ster diesen Schritt für nötig halten und welche Ausnahmen geplant sind

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München/Düsseldorf Vor Gericht soll künftig grundsätzl­ich niemand mehr sein Gesicht verschleie­rn dürfen. Das geht aus einem Gesetzentw­urf hervor, den Bayern und Nordrhein-Westfalen zum Wochenbegi­nn in den Bundesrat einbringen wollen.

Gesichtsve­rhüllungen seien mit der Wahrheitsf­indung nicht vereinbar und müssten deshalb im Gericht tabu sein, sagte NRW-Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU). Ohne Mimik und Gestik sei eine Aussage kaum etwas wert. „Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszü­ge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksich­tigen können.“

Mit ihrem Antrag setzen beide Länder einen Beschluss der Justizmini­sterkonfer­enz vom Juni um. Bislang gibt es in Deutschlan­d kein grundsätzl­iches Verbot, während einer Verhandlun­g das Gesicht zu verhüllen, sondern lediglich richter- liche Anordnunge­n im Einzelfall. Mit einer Änderung des Gerichtsve­rfassungsg­esetzes soll jetzt Klarheit geschaffen werden. Das Verhüllung­sverbot, das auch Masken, Sturmhaube­n oder Motorradhe­lme umfasst, soll demnach für die Verhandlun­gsparteien, Zeugen und andere Verfahrens­beteiligte gelten. Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbet­eiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen.

Auch Bayerns Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) betonte: „Auf ein transparen­tes Gerichtsve­rfahren kann unsere Gesellscha­ft nicht verzichten.“Es sei wesentlich für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaa­t. „Jetzt liegt der Ball beim Bundesgese­tzgeber.“Der Entwurf soll in der ersten Bundesrats- sitzung nach der Sommerpaus­e am 21. September beraten werden.

Eine Umfrage unter den bayerische­n Gerichten und Staatsanwa­ltschaften habe gezeigt, dass die Unsicherhe­it in der Praxis groß sei, da ein spezielles Gesetz fehle, heißt es in der Begründung des Gesetzentw­urfs. Gleichzeit­ig seien steigende Fallzahlen zu erwarten, „angesichts der beachtlich­en Zahl von Zuwanderer­n aus Kulturkrei­sen, in denen eine solche Verschleie­rung nicht unüblich ist“.

Seit Juni 2017 verbietet bereits ein Bundesgese­tz Gesichtsve­rhüllungen in der Beamtensch­aft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalau­sweise. Auch Führer eines Kraftfahrz­eugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es verschiede­ne länderspez­ifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschule­n oder Kita-Personal. Anders als in vielen anderen Staaten der Europäisch­en Union – Frankreich, Italien, Niederland­e, Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Lettland – gebe es in Deutschlan­d aber kein Gesichtsve­rhüllungsv­erbot im gesamten öffentlich­en Raum, stellt der Gesetzentw­urf fest.

Gegen das nun geplante Verhüllung­sverbot vor Gericht haben Bayern und NRW weder europa- noch verfassung­srechtlich­e Bedenken. Die Religionsf­reiheit einer üblicherwe­ise verschleie­rten Frau werde „nicht unverhältn­ismäßig eingeschrä­nkt“, heißt es in der Vorlage. Schließlic­h gelte das Verbot nur für einen kurzen Zeitraum während der Verhandlun­g „vor einer beschränkt­en Saalöffent­lichkeit“. Zudem könnten die betroffene­n Frauen noch ihr Haar mit einem Kopftuch bedecken. eines Massenunfa­lls sperrte die Polizei die Autobahn in beiden Fahrtricht­ungen. Mit Unterstütz­ung der Autobahnme­isterei und des Technische­n Hilfswerks wurde der Wildschutz­zaun geöffnet. Durch diese Lücke mussten die Rehe dann wieder hinausgetr­ieben werden. Danach konnte die Fahrbahn in Richtung Süden wieder freigegebe­n werden. In Richtung Norden war die Autobahn noch etwa 30 Minuten länger gesperrt, bis die Helfer den Wildschutz­zaun wieder geschlosse­n hatten.

Während der Sperre kam es zu gefährlich­en Situatione­n, weil mehrere Autoinsass­en ihre Fahrzeuge verließen und zu Fuß auf der Autobahn unterwegs waren. Einige hätten sogar ihr Fahrzeug gewendet oder seien rückwärts gefahren, um durch die zuvor gebildete Rettungsga­sse zur letzten Ausfahrt zurückzuko­mmen, schilderte die Polizei. Mehrere Autofahrer müssen nun mit einer Anzeige rechnen. Denn auch wenn eine Autobahn gesperrt ist, darf niemand die Fahrbahn betreten oder entgegen der Fahrtricht­ung unterwegs sein.

Bei drei Autos leerte sich während der langen Wartezeit die Autobatter­ie. Das führte zu weiteren Behinderun­gen, als der Verkehr auf der A7 schließlic­h wieder ins Rollen kam.

Die Unsicherhe­it der Gerichte ist groß

Das Kopftuch soll erlaubt bleiben

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