Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Gerichte urteilen zu milde
Zu „Könnte der ermordete Hausbewoh ner noch leben?“(Bayern) vom 25. 8.: Niemand wird ernsthaft am Grundsatz der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte zweifeln oder rütteln. Der wachsende Unmut der Bürger hat seine Ursache meiner Meinung nach in nicht nachvollziehbaren – sprich: viel zu milden – Urteilen. Vielen Menschen, wie auch mir, ist es völlig unverständlich, wenn wie im hier angesprochenen Fall Lindau/Ulm der Täter, ein Berufsverbrecher mit einer Liste an Vorstrafen, eine sich strafmildernd auswirkende „hohe Haftempfindlichkeit wegen fehlender Deutschkenntnisse“aufweist und für eine versuchte Vergewaltigung nur 1,5 Jahre auf Bewährung bekam. (Es blieb beim Versuch, weil das Opfer lauthals schrie.) Selbstverständlich besteht der Ermessensspielraum des Richters zu Recht, wird aber leider nach dem Rechtsempfinden der Bürger zu oft nach unten ausgeschöpft. Gerhard Zembsch, Mertingen