Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nur Widerspruc­hslösung

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Zum Leitartike­l „Weil unsere Ignoranz kein Todesurtei­l sein darf“von Margit Hufnagel (Meinung & Dialog) vom 28. August:

Ein logisch denkender Mensch kann der These in Frau Hufnagels Leitartike­l nur voll beipflicht­en, dass die einzige Möglichkei­t, der mangelnden Bereitscha­ft zur Organspend­e in Deutschlan­d zu begegnen, nur die Widerspruc­hslösung sein kann. Wer seiner Organspend­e nicht widerspric­ht, erklärt sich dazu bereit. Punkt. Es ist jedem freigestel­lt, jederzeit abzulehnen. Somit ist Recht und Fairness Genüge getan. Was es in anderen Ländern wie Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg, Österreich und Frankreich bereits gibt, müsste doch auch hierzuland­e möglich sein.

Für die Organspend­e zur Lebensrett­ung muss daher der Grundsatz gelten: Wer lange fragt, geht lange irr!

Herbert Biedermann, Kirchdorf

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