Augsburger Allgemeine (Land Nord)
FCA Fan: Zwei Gerichte pfeifen die Stadt zurück
Die Stadt Augsburg wollte einen FCA-Ultra, also einen Fußballfan, an Spieltagen 14 Stunden lang weiträumig von den beiden Stadien (WWK-Arena, Rosenaustadion) verbannen. Er hätte weite Teile des Stadtgebiets nicht betreten dürfen. Mit dieser Rechtsauffassung kam die Stadt jedoch nicht durch. Das Augsburger Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof als höhere Instanz kassierten den Bescheid der Stadt ein. Der 25-jährige Fan kann dennoch nicht ins Stadion. Er hat bis 2019 ein bundesweites Stadionverbot.