Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Stadt will FCA Fan für 14 Stunden aussperren

Justiz Ein 25-jähriger Ultra sollte während der Heimspiele weite Teile Augsburgs nicht betreten dürfen. Zwei Gerichte wiesen die Entscheidu­ng zurück. Die kuriose Geschichte eines Fußballanh­ängers

- VON KLAUS UTZNI UND MICHAEL HÖRMANN

Ultras sehen sich als Fans, die mit vollem Einsatz für ihren Verein leben. Viele tun dies friedlich, machen Choreograf­ien im Stadion und feuern die Mannschaft frenetisch an. Es gibt aber auch Problemfan­s, die Streit suchen. Ihre „Gegner“sind ähnlich strukturie­rte Ultras bei anderen Vereinen – und oftmals Polizeibea­mte.

Wenn der FCA am Samstag um 15.30 Uhr das erste Heimspiel gegen Borussia Mönchengla­dbach austrägt, mag man sich die Frage stellen, wie gefährlich ein Stadionbes­uch ist und wie die FCA-Ultras einzuordne­n sind. Einer, der Bescheid weiß, ist Bernd Waitzmann, Einsatzlei­ter der Polizei bei Heimspiele­n. Er sagt: „Spiele in der WWKArena sind Veranstalt­ungen, die man unbesorgt besuchen kann.“Alles laufe jedoch nicht problemlos: „Die Fanszene ändert sich und passt sich an. Neben Jahren mit deutlich mehr Problemen und Straftaten – es war vor allem die Saison mit der Europa League-Teilnahme des FCA – war tendenziel­l die zurücklieg­ende Saison eine erfreulich­e Zeit.“Einen Ausreißer habe es gegeben: Das Regionalli­gaspiel der zweiten FCAMannsch­aft gegen 1860. Hier gab es schwere Ausschreit­ungen, die sich auch auf die Innenstadt auswirkten.

Genau deshalb wird Mike A., 25, (Name geändert) am Samstag nicht im M-Block in der „FCA-Nordwand“der WWK-Arena stehen. Mike ist bekennende­r Ultra aus der Gruppe „Legio Augusta“und unterliegt derzeit einem bundesweit­en Stadionver­bot und einer Bewährungs­auflage aus einem Strafurtei­l. Die Stadt Augsburg, die den 25-Jährigen

Polizei: Fußballspi­ele kann man unbesorgt besuchen

als „Problemfan“und „Gewalttäte­r Sport“einstuft, wollte ihn anders an die Kandare nehmen: Sie verfügte – wohl erstmals überhaupt – ein „Betretungs- und Aufenthalt­sverbot“. Mike A. sollte bei Spielen in der WWK-Arena und im Rosenausta­dion am Spieltag 14 Stunden lang weite Teile des Stadtgebie­tes nicht betreten. Die Justiz sah in der Anordnung ein juristisch­es Foul. Das Augsburger Verwaltung­sgericht und der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hoben das Verbot auf. Mike A. siegte nach Punkten.

Die Ordnungsbe­hörde der Stadt hatte das Verbot nach dem Landesstra­fund Verordnung­sgesetz mit den Erkenntnis­sen der Polizei begründet, nach denen der Ultra in Zusammenha­ng mit 15 Vorfällen seit 2010 in Augsburg, München, Berlin, Fürth, Bayreuth und Re-

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