Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Stadt will FCA Fan für 14 Stunden aussperren
Justiz Ein 25-jähriger Ultra sollte während der Heimspiele weite Teile Augsburgs nicht betreten dürfen. Zwei Gerichte wiesen die Entscheidung zurück. Die kuriose Geschichte eines Fußballanhängers
Ultras sehen sich als Fans, die mit vollem Einsatz für ihren Verein leben. Viele tun dies friedlich, machen Choreografien im Stadion und feuern die Mannschaft frenetisch an. Es gibt aber auch Problemfans, die Streit suchen. Ihre „Gegner“sind ähnlich strukturierte Ultras bei anderen Vereinen – und oftmals Polizeibeamte.
Wenn der FCA am Samstag um 15.30 Uhr das erste Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach austrägt, mag man sich die Frage stellen, wie gefährlich ein Stadionbesuch ist und wie die FCA-Ultras einzuordnen sind. Einer, der Bescheid weiß, ist Bernd Waitzmann, Einsatzleiter der Polizei bei Heimspielen. Er sagt: „Spiele in der WWKArena sind Veranstaltungen, die man unbesorgt besuchen kann.“Alles laufe jedoch nicht problemlos: „Die Fanszene ändert sich und passt sich an. Neben Jahren mit deutlich mehr Problemen und Straftaten – es war vor allem die Saison mit der Europa League-Teilnahme des FCA – war tendenziell die zurückliegende Saison eine erfreuliche Zeit.“Einen Ausreißer habe es gegeben: Das Regionalligaspiel der zweiten FCAMannschaft gegen 1860. Hier gab es schwere Ausschreitungen, die sich auch auf die Innenstadt auswirkten.
Genau deshalb wird Mike A., 25, (Name geändert) am Samstag nicht im M-Block in der „FCA-Nordwand“der WWK-Arena stehen. Mike ist bekennender Ultra aus der Gruppe „Legio Augusta“und unterliegt derzeit einem bundesweiten Stadionverbot und einer Bewährungsauflage aus einem Strafurteil. Die Stadt Augsburg, die den 25-Jährigen
Polizei: Fußballspiele kann man unbesorgt besuchen
als „Problemfan“und „Gewalttäter Sport“einstuft, wollte ihn anders an die Kandare nehmen: Sie verfügte – wohl erstmals überhaupt – ein „Betretungs- und Aufenthaltsverbot“. Mike A. sollte bei Spielen in der WWK-Arena und im Rosenaustadion am Spieltag 14 Stunden lang weite Teile des Stadtgebietes nicht betreten. Die Justiz sah in der Anordnung ein juristisches Foul. Das Augsburger Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hoben das Verbot auf. Mike A. siegte nach Punkten.
Die Ordnungsbehörde der Stadt hatte das Verbot nach dem Landesstrafund Verordnungsgesetz mit den Erkenntnissen der Polizei begründet, nach denen der Ultra in Zusammenhang mit 15 Vorfällen seit 2010 in Augsburg, München, Berlin, Fürth, Bayreuth und Re-