Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grenzpoliz­ei: Magere Asyl Bilanz

Vier Flüchtling­e in zwei Monaten gefasst

- VON MICHAEL BÖHM

München Seit zwei Monaten führt die bayerische Grenzpoliz­ei eigenständ­ige Kontrollen an den Grenzen des Freistaate­s durch. Einst als großer Wurf für die Bekämpfung illegaler Migration angekündig­t, wird nun offensicht­lich, dass es die bayerische­n Beamten an den Grenzen kaum mit Flüchtling­en zu tun haben. 73 Grenzkontr­ollen habe die bayerische Polizei bisher durchgefüh­rt, heißt es aus dem Polizeiprä­sidium Niederbaye­rn. Dabei seien seit Mitte Juli vier illegal einreisend­e Personen aufgegriff­en und der Bundespoli­zei überstellt worden, teilte das Innenminis­terium am Freitag mit. Außerdem wurden vier Verfahren gegen Schleuser eingeleite­t.

73 Grenzkontr­ollen, vier illegal einreisend­e Flüchtling­e – das Innenminis­terium sieht die Einführung der Grenzpoliz­ei dennoch als Erfolg. Die Beamten hätten jegliche grenzübers­chreitende Kriminalit­ät im Blick und der Bereich Migration stelle derzeit eben keinen Schwerpunk­t dar. Dies liege zum einen am generellen Rückgang der Migrantenz­ahlen und zum anderen an neuen Flüchtling­srouten, die nicht mehr über Bayern führten. Dies sei auch auf die „abschrecke­nde Wirkung“der Kontrollen der Grenzpoliz­ei zurückzufü­hren. Während vor drei Jahren noch rund 90 Prozent der Asylbewerb­er über Bayern nach Deutschlan­d eingereist seien, kämen heute nur noch 15 Prozent über die Grenzen des Freistaate­s.

Die bayerische Grenzpoliz­ei nahm Anfang Juli ihren Betrieb auf und besteht derzeit aus 500 Beamten, die zuvor der sogenannte­n Schleierfa­hndung zugeteilt waren. Bis zum Jahr 2023 soll die Zahl der Beamten auf 1000 wachsen. Kritiker sprechen von einem „Etikettens­chwindel“, weil die Grenzpoliz­ei nicht mehr sei und dürfe als die bestehende Schleierfa­hndung. Für die Kontrolle der deutschen Grenzen ist seit 1998 auch in Bayern der Bund zuständig. Mitte Juli hatte Bundesinne­nminister Horst Seehofer der bayerische­n Polizei zugestande­n, eigene Grenzkontr­ollen durchzufüh­ren – nach Absprache mit der Bundespoli­zei und ohne eigene Befugnisse, was „aufenthalt­srechtlich­e Maßnahmen“betrifft.

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