Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wie weit darf ein Gespenst in der Geisterbahn gehen?
Plärrer Ein Geisterdarsteller soll die Besucher erschrecken. Zwei Frauen sagen, ihnen sei das zu weit gegangen
Es sollte ein Spaß werden, deshalb ging Sara L.*, 26, mit einer Freundin am Dienstagabend beim Besuch auf dem Plärrer in die Geisterbahn. Doch was sie dort erlebt hätten, fänden sie nicht spaßig, sagt sie. Sara L. erzählt, dass sich die Frauen von einem Geisterdarsteller belästigt fühlten. Der maskierte Mann habe ihnen an den Nacken- und Schulterbereich gegriffen und sie länger massiert. Sie sagt: „Das ist kein Erschrecken, das ging uns zu weit.“
Wie weit darf ein Geisterdarsteller in einer Geisterbahn gehen? Sara L. ging nach der Fahrt mit ihrer Freundin in der Bahn zur Plärrerwache und schilderte einem Polizeibeamten den Vorfall. Der Beamte sah zunächst keinen Anlass, tätig zu werden. Da die Frauen nicht von einer Berührung im Intimbereich berichteten, habe es auch keinen Verdacht auf ein mögliches Sexualdelikt gegeben, sagt Polizeisprecherin Isabel Deubler. Inzwischen hat die Polizei aber trotzdem reagiert. Ein Beamter stattete der Geisterbahn einen Besuch ab und führte ein Gespräch mit dem Chef. Erschrecken ist aus Sicht der Polizei in Ordnung. Das erwarte der Besucher einer Geisterbahn auch. Berührungen aller Art seien dagegen generell kritisch, sagt die Polizeisprecherin.
Geisterbahn-Chef Johann Hinzen sieht das eigentlich genauso. Dass ein Geisterdarsteller die Fahrgäste anfasse, sei ein Tabu. Er sagt, er könne es sich nicht vorstellen, dass sein Mitarbeiter die Frauen massiert habe. Der Mitarbeiter sei erfahren. Es sei eigentlich auch nicht möglich, auf die Gondeln, die oben an einer Schiene hängen, aufzuspringen und ein Stück mitzufahren. Sara L. versichert allerdings, dass sie von dem Darsteller angefasst worden sind. Für sie sei der Abend auf dem Plärrer damit gelaufen gewesen.
Zwischenfälle mit Geisterdarstellern gab es in der Vergangenheit schon auf dem Plärrer – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Beim Osterplärrer 2012 gab es in einer anderen Geisterbahn eine Körperverletzung – und der „Geist“war das Opfer. Er hatte sich verkleidet und mit einer Kettensäge ausgerüstet unter das Publikum gemischt. Als er einen 17-jährigen Besucher erschrecken wollte, bekam dieser einen derartigen Adrenalinstoß, dass der Besucher stürzte. Der junge Mann rappelte sich auf und gab Kontra. Er schlug dem Gespenst mit dem Ellenbogen auf die Nase. Wegen der geprellten Nase des „Geistes“wurde der Jugendliche später vom Amtsgericht zu 56 Stunden sozialem Hilfsdienst verurteilt.
Beim Frühjahrsplärrer 2017 ermittelte die Polizei gegen den Mitarbeiter einer Geisterbahn, weil dieser einem Plärrergast eine Ohrfeige verpasst haben soll. Der Passant soll zuvor einen Geisterdarsteller genervt haben. Der „Geist“stand auf einem Balkon und ließ an einer Angel eine Spinne zu vorbeigehenden Besuchern herunter. Der Passant soll sich die Spinne gegriffen und sie abgerissen haben. Das führte dazu, dass der „Geist“wütend nach unten rannte und mit einem weiteren Bahn-Mitarbeiter den jungen Mann stellte. *Name geändert