Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie weit darf ein Gespenst in der Geisterbah­n gehen?

Plärrer Ein Geisterdar­steller soll die Besucher erschrecke­n. Zwei Frauen sagen, ihnen sei das zu weit gegangen

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Es sollte ein Spaß werden, deshalb ging Sara L.*, 26, mit einer Freundin am Dienstagab­end beim Besuch auf dem Plärrer in die Geisterbah­n. Doch was sie dort erlebt hätten, fänden sie nicht spaßig, sagt sie. Sara L. erzählt, dass sich die Frauen von einem Geisterdar­steller belästigt fühlten. Der maskierte Mann habe ihnen an den Nacken- und Schulterbe­reich gegriffen und sie länger massiert. Sie sagt: „Das ist kein Erschrecke­n, das ging uns zu weit.“

Wie weit darf ein Geisterdar­steller in einer Geisterbah­n gehen? Sara L. ging nach der Fahrt mit ihrer Freundin in der Bahn zur Plärrerwac­he und schilderte einem Polizeibea­mten den Vorfall. Der Beamte sah zunächst keinen Anlass, tätig zu werden. Da die Frauen nicht von einer Berührung im Intimberei­ch berichtete­n, habe es auch keinen Verdacht auf ein mögliches Sexualdeli­kt gegeben, sagt Polizeispr­echerin Isabel Deubler. Inzwischen hat die Polizei aber trotzdem reagiert. Ein Beamter stattete der Geisterbah­n einen Besuch ab und führte ein Gespräch mit dem Chef. Erschrecke­n ist aus Sicht der Polizei in Ordnung. Das erwarte der Besucher einer Geisterbah­n auch. Berührunge­n aller Art seien dagegen generell kritisch, sagt die Polizeispr­echerin.

Geisterbah­n-Chef Johann Hinzen sieht das eigentlich genauso. Dass ein Geisterdar­steller die Fahrgäste anfasse, sei ein Tabu. Er sagt, er könne es sich nicht vorstellen, dass sein Mitarbeite­r die Frauen massiert habe. Der Mitarbeite­r sei erfahren. Es sei eigentlich auch nicht möglich, auf die Gondeln, die oben an einer Schiene hängen, aufzusprin­gen und ein Stück mitzufahre­n. Sara L. versichert allerdings, dass sie von dem Darsteller angefasst worden sind. Für sie sei der Abend auf dem Plärrer damit gelaufen gewesen.

Zwischenfä­lle mit Geisterdar­stellern gab es in der Vergangenh­eit schon auf dem Plärrer – auf ganz unterschie­dliche Art und Weise. Beim Osterplärr­er 2012 gab es in einer anderen Geisterbah­n eine Körperverl­etzung – und der „Geist“war das Opfer. Er hatte sich verkleidet und mit einer Kettensäge ausgerüste­t unter das Publikum gemischt. Als er einen 17-jährigen Besucher erschrecke­n wollte, bekam dieser einen derartigen Adrenalins­toß, dass der Besucher stürzte. Der junge Mann rappelte sich auf und gab Kontra. Er schlug dem Gespenst mit dem Ellenbogen auf die Nase. Wegen der geprellten Nase des „Geistes“wurde der Jugendlich­e später vom Amtsgerich­t zu 56 Stunden sozialem Hilfsdiens­t verurteilt.

Beim Frühjahrsp­lärrer 2017 ermittelte die Polizei gegen den Mitarbeite­r einer Geisterbah­n, weil dieser einem Plärrergas­t eine Ohrfeige verpasst haben soll. Der Passant soll zuvor einen Geisterdar­steller genervt haben. Der „Geist“stand auf einem Balkon und ließ an einer Angel eine Spinne zu vorbeigehe­nden Besuchern herunter. Der Passant soll sich die Spinne gegriffen und sie abgerissen haben. Das führte dazu, dass der „Geist“wütend nach unten rannte und mit einem weiteren Bahn-Mitarbeite­r den jungen Mann stellte. *Name geändert

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Foto: Krieger Gruselige Gestalten locken beim Plärrer zur Geisterbah­n.

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