Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Auf Auslands Knöllchen besser gleich reagieren

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Der Urlaub ist vorbei, das Knöllchen kommt: Bußgeldbes­cheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschlan­d vollstreck­t werden. In der Regel ist das ab 70 Euro inklusive Verfahrens­kosten der Fall, teilt der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) mit. Auf Post aus dem Ausland sollten Autohalter sofort reagieren und gegebenenf­alls Einwände erheben – etwa dann, wenn sie nicht der Fahrer waren.

Länder wie Frankreich, Holland oder Italien versenden Schreiben und Bescheide für Deutschlan­d in deutscher Sprache. Oft geben Codes den Zugang zu Unterlagen auf den Onlineseit­en der Behörden frei. Ein Anwalt hilft im Zweifel bei der Beurteilun­g. Rechtskräf­tige Bescheide stellt dann das Bundesamt für Justiz in Bonn zu, das die Gelder für die ausländisc­hen Behörden eintreibt. Fahrverbot­e, Führersche­inentzüge oder Punkte aus dem Ausland werden in Deutschlan­d nicht geahndet.

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