Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Auf Auslands Knöllchen besser gleich reagieren
Der Urlaub ist vorbei, das Knöllchen kommt: Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden. In der Regel ist das ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten der Fall, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Auf Post aus dem Ausland sollten Autohalter sofort reagieren und gegebenenfalls Einwände erheben – etwa dann, wenn sie nicht der Fahrer waren.
Länder wie Frankreich, Holland oder Italien versenden Schreiben und Bescheide für Deutschland in deutscher Sprache. Oft geben Codes den Zugang zu Unterlagen auf den Onlineseiten der Behörden frei. Ein Anwalt hilft im Zweifel bei der Beurteilung. Rechtskräftige Bescheide stellt dann das Bundesamt für Justiz in Bonn zu, das die Gelder für die ausländischen Behörden eintreibt. Fahrverbote, Führerscheinentzüge oder Punkte aus dem Ausland werden in Deutschland nicht geahndet.