Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bei Schulden Erbe zügig ausschlagen
Schulden will keiner erben. Ist unklar, ob der Verstorbene wohlhabend oder verschuldet war, sollten sich Erben zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschaffen. In der Wohnung oder dem Haus des Erblassers können Erben dazu Anhaltspunkte finden. Wenn sie keinen Schlüssel haben, dürfen sie einen Schlüsseldienst beauftragen, informiert das Deutsche Forum für Erbrecht. Stellt sich dann heraus, dass der Verstorbene nur Schulden hinterlässt, können Angehörige das Erbe ausschlagen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen.