Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bei Schulden Erbe zügig ausschlage­n

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Schulden will keiner erben. Ist unklar, ob der Verstorben­e wohlhabend oder verschulde­t war, sollten sich Erben zunächst einen Überblick zum Nachlassbe­stand verschaffe­n. In der Wohnung oder dem Haus des Erblassers können Erben dazu Anhaltspun­kte finden. Wenn sie keinen Schlüssel haben, dürfen sie einen Schlüsseld­ienst beauftrage­n, informiert das Deutsche Forum für Erbrecht. Stellt sich dann heraus, dass der Verstorben­e nur Schulden hinterläss­t, können Angehörige das Erbe ausschlage­n. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen.

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