Augsburger Allgemeine (Land Nord)
250 Euro für Schnuller und Windeln
Soziales Warum Hartz-IV-Empfänger im Landkreis vorerst nichts vom Familiengeld haben. Die Diskussion erinnert an die 100-Mark-Aktion in Gersthofen aus den Neunzigern
Landkreis Augsburg Neue Gummistiefel, weil die alten wieder zu klein sind. Einen Satz Bauklötze, den sich der Sohn zum Geburtstag wünscht. Und ein Laufrad, das die körperliche Entwicklung fördern soll. All die Dinge, die Kinder beim Heranwachsen brauchen, kosten viel Geld und belasten oft den Geldbeutel der Eltern.
Um Familien mit kleinen Kindern finanziell zu entlasten, zahlt der Freistaat Bayern seit 1. September das Familiengeld aus. Alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern bekommen für zwei Jahre die Unterstützung von 250 Euro pro Monat und Kind – ab dem dritten gibt es sogar 300 Euro monatlich.
Doch ob sich alle Eltern im Augsburger Land auf einen höheren Kontostand freuen können, ist umstritten. Nach Angaben des Jobcenters Augsburg Land und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beziehen derzeit etwa 300 Familien mit 447 Kindern unter drei Jahren Hartz IV. Ihnen wird das Familiengeld allerdings auf die Sozialleistungen ange- Das bedeutet, dass sie zwar die 250 Euro pro Kind erhalten, dafür aber weniger Harzt-IV-Leistungen bekommen werden. Vorerst schauen die Betroffenen also noch in die Röhre.
Ursprünglich wollte der Freistaat das Geld an alle Familien auszahlen – unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen beziehen. Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ordnete an, dass die Jobcenter das Familiengeld anrechnen müssen.
Im Landkreis Augsburg übernimmt die Grundsicherung für Arbeitssuchende die örtliche Arbeitsagentur und der kommunale Träger. Diese unterstehen dem BMAS und müssen sich an dessen Weisungen halten. Das Jobcenter darf folglich nur noch eine gekürzte Hartz-IV-Leistung auszahlen. Damit die Sozialhilfeempfänger die Be- gründung nachvollziehen können, „wird versucht, die zwischen Bund und Land bestehenden Differenzen den Betroffenen zu erläutern“, teilte die Sprecherin des Landratsamtes mit. Laut Familienministerium ist es aber nicht auszuschließen, dass Familien, denen die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, klagen werden. Eine ähnliche Diskussion gab es bereits vor zwanzig Jahren in Gersthofen. Ende der Neunziger organisierte dort der damalige CSU-Bürgermeister Siegfried Deffner die 100-Mark-Aktion, bei der die Stadt einmalig allen Gersthofer Bürgern 100 Mark schenkte. Dieses Geld sollte ähnlich wie das Familiengeld auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Doch Siegfried Deffner kämpfte dagegen an.
Zum Hintergrund: Gersthofen hatte seit den Achtzigerjahren immer mehr Schulden abgebaut, 1997 hatte die Stadt einen Überschuss von fünf Millionen Mark erwirtschaftet. Siegfried Deffner errechnet. zählt: „Ich habe mich gefragt, was wir mit diesem Geld anstellen sollen. Ich bin an die Frage herangegangen wie ein Unternehmer.“Deshalb legte er einen Teil der fünf Millionen Mark als Rücklagen an. „Den anderen Teil wollte ich als eine Art Dividende an die Bürger ausschütten.“Zwei Millionen Mark verteilte Deffner dann zu je 100 Mark auf die 20 000 Bürger, die Gersthofen in dieser Zeit hatte.
Auch damals forderten Kritiker, die einmalige Zahlung der 100 Mark auf die Sozialhilfe anzurechnen. Aber Siegfried Deffner sträubte sich gegen dieses Vorgehen. „Das war ja überhaupt nicht Sinn der Sache, dass wir den Leuten eine Freude machen und sie dafür weniger Sozialhilfe bekommen. Das Geld haben sie schließlich zum Leben gebraucht.“
Mit allen Mitteln widersetzte sich Siegfried Deffner den Sozialhilfeträgern, damit die Bürger ihr Geld behalten konnten. „Ich musste bis in die hohe Politik, sogar bis zum Ministerpräsidenten Günther Beckstein gehen. Er hat sich schließlich dafür eingesetzt, dass die 100 Mark nicht an die Sozialleistungen angerechnet werden.“