Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ärzte verklagen Kliniken auf 140 000 Euro Schadeners­atz

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Es geht um rund 140 000 Euro Schadeners­atz. Zwei Ärzte haben die Kliniken an der Paar verklagt, weil der Landkreis als ihr Träger 2015 fristlos die Konsiliarv­erträge mit ihnen gekündigt hatte. Die Mediziner durften danach nur noch als Belegärzte abrechnen. Das Landgerich­t Augsburg empfahl beiden Seiten, einen Vergleich auszuhande­ln. Ansonsten trifft das Gericht eine Entscheidu­ng. Hintergrun­d der Kündigung war einem Gerichtssp­recher zufolge das neue Antikorrup­tionsgeset­z. Die Verträge sicherten den Ärzten eine Vergütung zu, wenn sie bei Patienten, bei denen sie einen Anlass zur Operation sahen, auf die Kliniken an der Paar verwiesen. Der Landkreis befürchtet­e, sich mit den Verträgen nach dem Gesetz strafbar zu machen.

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