Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Geld weg trotz gesperrter EC Karte

Kriminalit­ät Ein 27-Jähriger hat reihenweis­e Handtasche­n gestohlen. Mit erbeuteten Bankkarten kaufte er in Geschäften ein. Warum es nicht reicht, den Kartenverl­ust nur der Bank zu melden

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Die Polizei hat eine Serie von Handtasche­ndiebstähl­en in der Region aufgeklärt. Ein 27-jähriger Mann aus Gersthofen soll unter anderem in Arztpraxen und Fitnessstu­dios zugeschlag­en haben. Aus den Handtasche­n nahm er sich demnach das Bargeld – und er nutzte die erbeuteten Bankkarten für Einkäufe. Rund 13 000 Euro Schaden soll er so verursacht haben. Einige der Opfer hätten es dem mutmaßlich­en Täter aber auch sehr leicht gemacht, stellt die Polizei fest.

Die allermeist­en Betroffene­n ließen ihre Scheckkart­e zwar bei der Bank sperren. Etliche Diebstahls­opfer hätten aber keine Anzeige bei der Polizei erstattet, sagt Polizeispr­echer Siegfried Hartmann. Das ist aber wichtig. Denn nur so kann man verhindern, dass ein Dieb die Karte weiterhin nutzt. Das hat folgenden Hintergrun­d: Sperrt man die Karte bei der Bank, kann damit kein Geld mehr abgehoben werden. Außerdem ist es nicht mehr möglich, in Geschäften mittels Karte und Geheimzahl zu zahlen. Das Bezahlen per Lastschrif­tverfahren bleibt al- lerdings auch nach der Kartensper­rung bei der Bank möglich. Dabei muss man als Käufer an der Ladenkasse keine PIN-Nummer eingeben, sondern nur unterschre­iben.

Wer verhindern will, dass ein ECKarten-Dieb auf diese Weise das Konto abräumt, sollte unbedingt zur Polizei gehen und dort den Diebstahl melden. Das bestätigt auch Nicole Gergen, die Sprecherin der Stadtspark­asse, auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Polizei leitet die Daten der abhandenge­kommenen Karte an das sogenannte Kuno-Sperrsyste­m weiter. Dabei handelt es sich um ein freiwillig­es System der Polizeibeh­örden und der Wirtschaft. Die ans System angeschlos­senen Einzelhand­elsgeschäf­te werden automatisc­h über die Sperrung der Karte informiert und nehmen sie dann nicht mehr an. Zwar sind nicht alle Geschäfte daran beteiligt. Ein Restrisiko bleibt also noch. Aber zumindest „größtentei­ls“könne man auf diese Weise unerwünsch­te Abbuchunge­n verhindern, sagt Polizeispr­echer Siegfried Hartmann.

Wichtig ist auch: Nach einem Kartendieb­stahl sollte man die Kon- tobewegung­en regelmäßig kontrollie­ren. Eine Abbuchung per Lastschrif­t kann man nämlich auch nachträgli­ch noch rückgängig machen – allerdings nur noch einige Wochen lang. Danach ist das Geld weg. „Viele Menschen wissen das aber nicht“, sagt Rebecca Oehmichen von der Augsburger Polizei. „Sie denken, dass sie mit der Sperrung der Karte bei der Bank schon aus dem Schneider sind.“Die Betroffene­n wiegen sich dann in falscher Sicherheit und kontrollie­ren womöglich auch nicht genau, was auf ihrem Konto passiert.

Der 27-jährige Tatverdäch­tige in dem aktuellen Fall soll seit Januar aktiv gewesen sein. Vor allem im Landkreis Augsburg, etwa in Stadtberge­n, Gersthofen, Langweid und Meitingen, aber auch in der Augsburger Innenstadt. Mit den Scheckkart­en, die er in den Handtasche­n fand, tätigte er Einkäufe in den unterschie­dlichsten Geschäften, etwa in Getränkemä­rkten, Tankstelle­n, Lebensmitt­el- und Bekleidung­sgeschäfte­n. Nach dem derzeitige­n Stand der Ermittlung­en kommt der 27-Jährige für mehr als 100 Taten in Betracht.

In den meisten Fällen bezahlte er mit dem Lastschrif­tverfahren. Dazu fälschte er erfolgreic­h die Unterschri­ften der Karteninha­ber. So konnte er Kleidung einkaufen, aber auch Rucksäcke, Drogeriear­tikel, Zigaretten, Lebensmitt­el und andere Artikel des täglichen Bedarfs.

Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler der Kripo Augsburg, weil er in mehreren Geschäften und Tankstelle­n von der Überwachun­gskamera gefilmt wurde. Eine Spurenausw­ertung an den Tatorten führte dann auch zu einen DNATreffer, der den Tatverdach­t gegen ihn erhärtete. Der 27-Jährige sei „weitestgeh­end“geständig, teilt die Polizei mit. Er wurde Ende August von Polizisten festgenomm­en. Einen Tag später erließ ein Ermittlung­srichter des Amtsgerich­ts einen Haftbefehl – unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Die Kripobeamt­en prüfen nun, ob sie dem Verdächtig­en noch weitere, ähnliche Straftaten zuordnen können.

Der Schaden liegt bei rund 13 000 Euro

 ?? Foto: Alexander Kaya ?? Handtasche­n als Beute: Ein 27 Jähriger nutzte gestohlene Bankkarten, um damit einzukaufe­n. Das ging teilweise trotz Kartensper­rung bei der Bank.
Foto: Alexander Kaya Handtasche­n als Beute: Ein 27 Jähriger nutzte gestohlene Bankkarten, um damit einzukaufe­n. Das ging teilweise trotz Kartensper­rung bei der Bank.

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