Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Geld weg trotz gesperrter EC Karte
Kriminalität Ein 27-Jähriger hat reihenweise Handtaschen gestohlen. Mit erbeuteten Bankkarten kaufte er in Geschäften ein. Warum es nicht reicht, den Kartenverlust nur der Bank zu melden
Augsburg Die Polizei hat eine Serie von Handtaschendiebstählen in der Region aufgeklärt. Ein 27-jähriger Mann aus Gersthofen soll unter anderem in Arztpraxen und Fitnessstudios zugeschlagen haben. Aus den Handtaschen nahm er sich demnach das Bargeld – und er nutzte die erbeuteten Bankkarten für Einkäufe. Rund 13 000 Euro Schaden soll er so verursacht haben. Einige der Opfer hätten es dem mutmaßlichen Täter aber auch sehr leicht gemacht, stellt die Polizei fest.
Die allermeisten Betroffenen ließen ihre Scheckkarte zwar bei der Bank sperren. Etliche Diebstahlsopfer hätten aber keine Anzeige bei der Polizei erstattet, sagt Polizeisprecher Siegfried Hartmann. Das ist aber wichtig. Denn nur so kann man verhindern, dass ein Dieb die Karte weiterhin nutzt. Das hat folgenden Hintergrund: Sperrt man die Karte bei der Bank, kann damit kein Geld mehr abgehoben werden. Außerdem ist es nicht mehr möglich, in Geschäften mittels Karte und Geheimzahl zu zahlen. Das Bezahlen per Lastschriftverfahren bleibt al- lerdings auch nach der Kartensperrung bei der Bank möglich. Dabei muss man als Käufer an der Ladenkasse keine PIN-Nummer eingeben, sondern nur unterschreiben.
Wer verhindern will, dass ein ECKarten-Dieb auf diese Weise das Konto abräumt, sollte unbedingt zur Polizei gehen und dort den Diebstahl melden. Das bestätigt auch Nicole Gergen, die Sprecherin der Stadtsparkasse, auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Polizei leitet die Daten der abhandengekommenen Karte an das sogenannte Kuno-Sperrsystem weiter. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Die ans System angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte werden automatisch über die Sperrung der Karte informiert und nehmen sie dann nicht mehr an. Zwar sind nicht alle Geschäfte daran beteiligt. Ein Restrisiko bleibt also noch. Aber zumindest „größtenteils“könne man auf diese Weise unerwünschte Abbuchungen verhindern, sagt Polizeisprecher Siegfried Hartmann.
Wichtig ist auch: Nach einem Kartendiebstahl sollte man die Kon- tobewegungen regelmäßig kontrollieren. Eine Abbuchung per Lastschrift kann man nämlich auch nachträglich noch rückgängig machen – allerdings nur noch einige Wochen lang. Danach ist das Geld weg. „Viele Menschen wissen das aber nicht“, sagt Rebecca Oehmichen von der Augsburger Polizei. „Sie denken, dass sie mit der Sperrung der Karte bei der Bank schon aus dem Schneider sind.“Die Betroffenen wiegen sich dann in falscher Sicherheit und kontrollieren womöglich auch nicht genau, was auf ihrem Konto passiert.
Der 27-jährige Tatverdächtige in dem aktuellen Fall soll seit Januar aktiv gewesen sein. Vor allem im Landkreis Augsburg, etwa in Stadtbergen, Gersthofen, Langweid und Meitingen, aber auch in der Augsburger Innenstadt. Mit den Scheckkarten, die er in den Handtaschen fand, tätigte er Einkäufe in den unterschiedlichsten Geschäften, etwa in Getränkemärkten, Tankstellen, Lebensmittel- und Bekleidungsgeschäften. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kommt der 27-Jährige für mehr als 100 Taten in Betracht.
In den meisten Fällen bezahlte er mit dem Lastschriftverfahren. Dazu fälschte er erfolgreich die Unterschriften der Karteninhaber. So konnte er Kleidung einkaufen, aber auch Rucksäcke, Drogerieartikel, Zigaretten, Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Bedarfs.
Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler der Kripo Augsburg, weil er in mehreren Geschäften und Tankstellen von der Überwachungskamera gefilmt wurde. Eine Spurenauswertung an den Tatorten führte dann auch zu einen DNATreffer, der den Tatverdacht gegen ihn erhärtete. Der 27-Jährige sei „weitestgehend“geständig, teilt die Polizei mit. Er wurde Ende August von Polizisten festgenommen. Einen Tag später erließ ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts einen Haftbefehl – unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Die Kripobeamten prüfen nun, ob sie dem Verdächtigen noch weitere, ähnliche Straftaten zuordnen können.
Der Schaden liegt bei rund 13 000 Euro