Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Welche Rollen spielten die Behörden?

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● Das Jugendamt hatte die Familie zwar im Blick wegen allgemeine­r möglicher Gefährdung des Kindes wohls. Erst im März 2017 aber nahm das Amt das Kind in Obhut. Denn erst da erfuhr es, dass das Kind mit ei nem einschlägi­g vorbestraf­ten Sexual straftäter, dem Partner der Mutter, zusammenwo­hnte. Ein späterer Hin weis der Schule, der inzwischen wie der bei seiner Mutter lebende Junge werde möglicherw­eise missbrauch­t, wurde zwar diskutiert, ließ sich aus Sicht des Amtes aber nicht erhärten. ● Das Familienge­richt Freiburg schickte den Jungen nach nur vier wöchiger Inobhutnah­me zurück zur Mutter. Das Kind wurde nicht ange hört vor Gericht, obwohl das gesetzlich in solchen Fällen eigentlich vorge schrieben ist. Ausnahmen sollten be gründet werden – was jedoch eben falls unterblieb.

● Das Oberlandes­gericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidu­ng, das Kind in die Familie zurückzuge­ben. Die detailreic­he Akte des vorbestraf­ten Partners der Mutter lag den Gerichten vor. Der Mann wurde jedoch nie vor geladen. Die Auflagen der Gerichte, dass die Mutter dafür sorgt, dass ihr Freund keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat und die Wohnung nicht betritt, wurden nicht kontrollie­rt.

● Das Landgerich­t Freiburg hatte den Mann schon 2010 wegen schweren sexuellen Missbrauch­s verurteilt und nach seiner Entlassung im Jahr 2014 unter anderem ein Verbot für den 39 Jährigen verfügt, sich Kindern zu nähern. Auch hier kontrollie­rte nie mand. (dpa)

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