Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Unversehrtheit des Körpers
Zu „Organfreigabe vs. Datenschutz“(Po litik) vom 4. September:
Über meinen Körper möchte ich auch in Zukunft ausschließlich selbst bestimmen. Niemand soll mir dieses Recht absprechen oder auch nur einschränken können. Ein Zwang zur Offenlegung und nachvollziehbaren Dokumentation meiner Entscheidung ist eine solche Einschränkung. Das Grundgesetz schützt die Unversehrtheit meines Körpers – unbedingt, ohne explizite Zustimmung und ohne Einschränkung, also auch über die Grenze des Todes hinaus. Die Widerspruchslösung setzt also nach meiner Überzeugung eine Änderung des Grundgesetzes voraus!
Klaus Wiedemann, Königsbrunn