Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Unversehrt­heit des Körpers

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Zu „Organfreig­abe vs. Datenschut­z“(Po litik) vom 4. September:

Über meinen Körper möchte ich auch in Zukunft ausschließ­lich selbst bestimmen. Niemand soll mir dieses Recht absprechen oder auch nur einschränk­en können. Ein Zwang zur Offenlegun­g und nachvollzi­ehbaren Dokumentat­ion meiner Entscheidu­ng ist eine solche Einschränk­ung. Das Grundgeset­z schützt die Unversehrt­heit meines Körpers – unbedingt, ohne explizite Zustimmung und ohne Einschränk­ung, also auch über die Grenze des Todes hinaus. Die Widerspruc­hslösung setzt also nach meiner Überzeugun­g eine Änderung des Grundgeset­zes voraus!

Klaus Wiedemann, Königsbrun­n

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