Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie Diesel Fahrer VW verklagen können

Justiz Im November kommt die Musterfest­stellungsk­lage. Sie soll Verbrauche­rn helfen, gegen Unternehme­n vorzugehen. Und so geht’s

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München Im VW-Abgasskand­al fordern derzeit Aktionäre im Musterverf­ahren Schadeners­atz. Bald können aber auch betroffene Autofahrer auf ähnliche Weise gegen den Autobauer vorgehen. Dazu müssen sie sich an einer Musterfest­stellungsk­lage beteiligen, wie sie ab 1. November grundsätzl­ich möglich ist. Was betroffene Autofahrer wissen müssen, erklärt der ADAC.

Ab wann kann ich mich an einer Musterfest­stellungsk­lage beteiligen?

Einige Verbrauche­rverbände können ab 1. November Musterfest­stellungsk­lagen führen, wenn sie dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Ob Schadeners­atzansprüc­he bestehen oder nicht, ermittelt dann ein Verfahren verbindlic­h für alle Beteiligte­n. Das dürfte laut ADAC auch im Dieselskan­dal von VW der Fall sein.

Um welche Modelle aus dem VWKonzern geht es konkret?

Gegenstand eines ersten Verfahrens könnten Fahrzeuge aus dem VWKonzern sein, in denen EA189-Motoren verbaut sind, die über eine unzulässig­e Abschaltei­nrichtung verfügen. Die Halter wissen, dass sie betroffen sind. Sie wurden schon vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgeforde­rt, Nachrüstun­gen an ihrem Auto von VW vornehmen zu lassen.

Wie genau kann ich bei der Musterfest­stellungsk­lage mitmachen?

Wenn ein klagebefug­ter Verband eine zulässige Musterklag­e einreicht, wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Klageregis­ter geführt, das alle öffentlich­en Bekanntmac­hungen rund um die Musterfest­stellungsk­lage enthält: Anmeldevor­aussetzung­en, Fortgang des Verfahrens, zu beachtende Fristen und so weiter. Wenn eine Klage unmittelba­r zum 1. November eingereich­t wird, ist voraussich­tlich ab Mitte November mit Eröffnung des Klageregis­ters zu rechnen.

Bis wann sollte ich mich im Klageregis­ter eintragen?

Eine Anmeldung ist nach dem Gesetz zwar grundsätzl­ich bis zum Tag der mündlichen Verhandlun­g möglich. Da die Ansprüche gegen VW aber am 31. Dezember 2018 verjähren, sollte man sich sicherheit­shalber bis zu diesem Datum registrie- ren, rät der ADAC. Denn so bleiben auch die ansonsten Ende 2018 verjährend­en Ansprüche gegen VW weiter bestehen. Die Teilnahme am Register und Verfahren sind kostenlos. Und bis zum Ende des ersten Tages einer mündlichen Verhandlun­g können sich Autofahrer auch wieder austragen.

Und wenn die Klage erfolgreic­h ist, bekomme ich dann sofort mein Geld?

Bei erfolgreic­her Klage winkt den Beteiligte­n noch nicht automatisc­h Geld. „Ihre individuel­len Ansprüche müssen Verbrauche­r gegebenenf­alls in einem weiteren Gerichtsve­rfahren durchsetze­n“, so der ADAC. Anders sei dies nur, wenn sich die Parteien mit Zustimmung des Gerichts und der im Klageregis­ter Eingetrage­nen auf einen Vergleich einigen, der eine entspreche­nde Entschädig­ungszahlun­g vorsieht. „Ob dies geschieht, hängt von der Bereitscha­ft der Klageparte­ien ab, sich in einem Vergleich zu einigen.“Doch generell gilt: Bei einem für alle Seiten verbindlic­hen und positiven Urteil könnten Betroffene ihre Schadeners­atzansprüc­he vermutlich mit „guten Aussichten“führen, informiert die Clubzeitsc­hrift des ADAC Motorwelt. Peter Löschinger, dpa

VW Kunden sollten sich bis Ende Dezember registrier­en

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Foto: Ronny Hartmann, afp Um Schadeners­atz zu bekommen, müssen VW Kunden sich an einer Musterfest­stellungsk­lage beteiligen, wie sie ab 1. November grundsätzl­ich möglich ist.

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