Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Unschuldig­e werden bestraft

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Das Urteil, die drei Minuten vor Schluss beim Spielstand von 3:4 abgebroche­ne Begegnung zwischen der TSG Thannhause­n und dem SC Altenmünst­er neu anzusetzen, ist regelkonfo­rm. Der Schiedsric­hter muss alle Möglichkei­ten ausschöpfe­n, um einen Spielabbru­ch zu verhindern. Gerecht ist es nicht. Denn in diesem Fall werden eindeutig Unschuldig­e bestraft. Was kann der SC Altenmünst­er dafür, wenn sich der Gegner nicht benehmen kann? Auch der Schiedsric­hter hat nicht das erreicht, was er wollte, nämlich die TSG Thannhause­n für ihr ungebührli­ches Verhalten zu bestrafen. Clever wäre gewesen, wenn er die Partie einfach beendet hätte. Ob 87. oder 90. Minute – das wäre dann eine unanfechtb­are Tatsachene­ntscheidun­g gewesen – und dem Geschehen gerecht geworden.

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