Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zu früh auf dem Weg zur Arbeit: Nicht versichert
Manchmal ist es praktisch, auf dem Arbeitsweg noch private Besorgungen zu machen. Wer deshalb jedoch mehrere Stunden früher als sonst von zu Hause zur Arbeit losfährt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn in dem Fall fehlt es am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, wie eine Entscheidung des Landessozialgerichts BadenWürttemberg zeigt (Az.: L 8 U 4324/16).