Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Seehofer darf Ex Chefin des Bamf nicht vorverurteilen
Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) eine weitere Vorverurteilung der geschassten Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle verboten. Dem Bundesinnenministerium werde es künftig untersagt zu behaupten, ein Bericht der internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe im Mai ergeben, „dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet werden“, teilte das Gericht am Montag in Bremen mit. Dies hatte das Innenministerium im Mai in einer Pressemitteilung erklärt. Ob die Außenstellenleiterin vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen habe, sei noch Gegenstand laufender Ermittlungen, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Leiterin der Außenstelle. Die Bremer Behörde war im Frühjahr in den Verdacht geraten, dass dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Damals war von rund 1200 Fällen die Rede. Eine Kontrolle ergab dann aber nach dem abschließenden Prüfbericht lediglich 145 Verstöße.