Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Seehofer darf Ex Chefin des Bamf nicht vorverurte­ilen

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Das Bremer Oberverwal­tungsgeric­ht hat Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) eine weitere Vorverurte­ilung der geschasste­n Leiterin der Bremer Bamf-Außenstell­e verboten. Dem Bundesinne­nministeri­um werde es künftig untersagt zu behaupten, ein Bericht der internen Revision des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (Bamf) habe im Mai ergeben, „dass im Ankunftsze­ntrum Bremen bewusst gesetzlich­e Regelungen und interne Dienstvors­chriften missachtet werden“, teilte das Gericht am Montag in Bremen mit. Dies hatte das Innenminis­terium im Mai in einer Pressemitt­eilung erklärt. Ob die Außenstell­enleiterin vorsätzlic­h gegen Gesetze verstoßen habe, sei noch Gegenstand laufender Ermittlung­en, so das Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen die frühere Leiterin der Außenstell­e. Die Bremer Behörde war im Frühjahr in den Verdacht geraten, dass dort unrechtmäß­ig Asylbesche­ide positiv entschiede­n wurden. Damals war von rund 1200 Fällen die Rede. Eine Kontrolle ergab dann aber nach dem abschließe­nden Prüfberich­t lediglich 145 Verstöße.

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Foto: afp Innenminis­ter Seehofer muss seine Kri tik an der Ex Chefin des Bamf in Bremen in Zukunft zügeln.

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