Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mieter muss verkalkten Hahn nicht selber zahlen
Für den Austausch eines verkalkten Wasserhahns in der Wohnung müssen Mieter laut einer Einschätzung des Berliner Mietervereins nicht aufkommen. Das Verkalken sei weder ein vertragswidriger Gebrauch noch greife hier die Kleinreparaturklausel. Denn diese erfasse nur Reparaturbedarf, auf dessen Entstehen der Mieter Einfluss hat, wie der Mieterverein erklärt. Das Verkalken von Wasserhähnen zähle nicht dazu.