Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Konsiliarvertrag sah vor, dass Ärzte selbst behandeln
Am Donnerstag haben wir über die Schadenersatzklage zweier Ärzte gegen die Kliniken an der Paar berichtet. Der Landkreis als deren Träger hatte den Konsiliarvertrag mit den Medizinern fristlos gekündigt. Dabei wurde eine Aussage des Sprechers des Landgerichts Augsburg missverständlich wiedergegeben. Uns gegenüber erklärte er, „dass der Vertrag im Wesentlichen vorsieht, dass die Ärzte, sollten sie im Rahmen einer Behandlung Anlass für eine operative Maßnahme sehen, auf die Klinik verweisen und dort die Behandlung selbst vornehmen“. Dafür erhielten sie eine Vergütung. Im Artikel konnte der Eindruck entstehen, die Ärzte hätten nur für eine Vermittlung an die Klinik ein Entgelt erhalten; dem ist nicht so.