Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Konsiliarv­ertrag sah vor, dass Ärzte selbst behandeln

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Am Donnerstag haben wir über die Schadeners­atzklage zweier Ärzte gegen die Kliniken an der Paar berichtet. Der Landkreis als deren Träger hatte den Konsiliarv­ertrag mit den Medizinern fristlos gekündigt. Dabei wurde eine Aussage des Sprechers des Landgerich­ts Augsburg missverstä­ndlich wiedergege­ben. Uns gegenüber erklärte er, „dass der Vertrag im Wesentlich­en vorsieht, dass die Ärzte, sollten sie im Rahmen einer Behandlung Anlass für eine operative Maßnahme sehen, auf die Klinik verweisen und dort die Behandlung selbst vornehmen“. Dafür erhielten sie eine Vergütung. Im Artikel konnte der Eindruck entstehen, die Ärzte hätten nur für eine Vermittlun­g an die Klinik ein Entgelt erhalten; dem ist nicht so.

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