Augsburger Allgemeine (Land Nord)
So lautet die Anklage
● Nezdad A. ist des erpresserischen Menschenraubs angeklagt. Das Strafmaß ist in Paragraf 239a des Strafgesetzbuches geregelt.
● Darin heißt es unter anderem: Wer einen Menschen entführt und dies zu einer Erpressung ausnutzt, „wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft“. Und weiter: „In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.“(AZ)