Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So lautet die Anklage

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● Nezdad A. ist des erpresseri­schen Menschenra­ubs angeklagt. Das Strafmaß ist in Paragraf 239a des Strafgeset­zbuches geregelt.

● Darin heißt es unter anderem: Wer einen Menschen entführt und dies zu einer Erpressung ausnutzt, „wird mit Freiheitss­trafe nicht unter fünf Jahren bestraft“. Und weiter: „In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitss­trafe nicht unter einem Jahr.“(AZ)

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