Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Neuer Anlauf gegen Google

Leistungss­chutzrecht Das EU-Parlament versucht erneut, ein Urheberrec­ht im Internet zu schaffen. Bislang ist das an einem Filter gescheiter­t, der geschützte Inhalte aussieben soll. Wie erfolgvers­prechend der zweite Vorstoß ist

- VON DETLEF DREWES

Straßburg Es geht um den Start in die digitale Zukunft für die EU: Die Abgeordnet­en des Europäisch­en Parlamente­s stimmen am heutigen Mittwoch über ein neues Urheberrec­ht ab und damit über die Frage, welche Inhalte ins Internet gestellt werden können. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Um was geht es beim digitalen Urheberrec­ht eigentlich?

Verlage, Autoren, Künstler, Journalist­en und viele andere Berufsgrup­pen wehren sich dagegen, dass große Portale wie etwa Google das Netz mit ihren Suchmaschi­nen durchkämme­n und Fundstücke auf die eigenen Seiten stellen – ohne dafür Lizenzen zu bezahlen. Für die Konzerne ist diese Praxis überaus lukrativ, weil sie billig ein attraktive­s Umfeld für Werbekunde­n schaffen können, die ihnen hohe Umsätze bringen. Es geht also um eine faire Vergütung der Leistungen.

Über welchen Punkt wird denn eigentlich gestritten?

Die EU-Kommission und ein Teil Europaabge­ordneten will nicht nur eine faire Bezahlung erreichen, sondern auch dafür sorgen, das urheberrec­htlich geschützte Werke künftig gar nicht mehr ins Netz hochgelade­n werden können. Deshalb sollen Youtube und andere dazu verpflicht­et werden, einen sogenannte­n Upload-Filter zu installier­en, der einen Copyright-Verstoß erkennt und das Veröffentl­ichen verhindert.

Was spricht dagegen?

Die Kritiker weisen vor allem daraufhin, dass diese Filter nicht genau genug arbeiten. Sie blockieren auch andere Werke oder Produktion­en. Der sehr viel weitergehe­nde Vorwurf aber geht in Richtung Zensur. Denn wer Upload-Filter programmie­ren und einsetzen kann, ist auch in der Lage, die Verbreitun­g von missliebig­en Beiträgen unmöglich zu machen. Derartige Upload-Sperder ren gelten damit als Bedrohung der Meinungsfr­eiheit. Vor allem deshalb hatte eine Mehrheit der EU-Parlamenta­rier die Neuregelun­g im Juli gestoppt.

Welche gravierend­en Korrekture­n wurden denn vorgenomme­n, um nun eine Mehrheit zu erreichen?

Die Befürworte­r der Upload-Filter (Berichters­tatter ist der CDU-Europaabge­ordnete Axel Voss) haben ein paar Details nachgebess­ert, wollen aber an den Filtern im Prinzip festhalten. So wurde der Kreis der kleinen und mittelstän­dischen Unternehme­n, die von der Filter-Pflicht ausgenomme­n wären, vergrößert. Denn das wichtigste Kriterium soll die Frage sein, ob ein Anbieter die Werke anderer kommerziel­l für seine Zwecke nutzt. Gleichzeit­ig wird vorgeschla­gen, dass EU-Kommission, Mitgliedst­aaten und Unternehme­n ihre Erfahrunge­n austausche­n, um festzustel­len, ob es gute Beispiele dafür gibt, wie das Verbreiten geschützte­r Werke ohne Upload-Filter zu verhindern ist.

Wie groß ist denn die Gefahr, dass das freie Internet am Ende unter die Räder kommt?

Das Problem besteht vor allem darin, dass jeder unter freiem Internet etwas anderes versteht. Nutzer und engagierte Bürger wollen UploadFilt­er auf jeden Fall verhindern. Aber die Freiheit darf nicht so weit gehen, dass Autoren und Künstler ihre Arbeit preisgeben müssen, ohne davon leben zu können – deshalb ist das Parlament nun auf der Suche nach einem Kompromiss.

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Foto: dpa Wer bei der Suchmaschi­ne Google nach einem Begriff sucht, bekommt oft schon Inhalte der jeweiligen Treffer Webseite angezeigt. Ob das weiterhin erlaubt ist, entscheide­t nun das EU Parlament.

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