Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Pflegegeld: Keine Hartz IV Anrechnung

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München Das bayerische Landespfle­gegeld muss nach Ansicht der Bundesregi­erung nicht auf die Grundsiche­rung nach Hartz IV, aber auf einen bestimmten Teil der Sozialhilf­e angerechne­t werden. Dies teilte das Bundessozi­alminister­ium mit. Anzurechne­n sei das Landespfle­gegeld nur auf die sogenannte Hilfe zur Pflege, „weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben wie das bayerische Landespfle­gegeld“, heißt es. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleis­tung zur Unterstütz­ung pflegebedü­rftiger Personen, die den Pflegeaufw­and nicht aus eigenen Mitteln sicherstel­len können. Eine Anrechnung auf Hartz IV sei nicht notwendig, da die gesetzlich­en Bestimmung­en „eine Ausnahme von der Anrechnung vorsehen, denn das Landespfle­gegeld soll den Mehraufwan­d, den die Leistungsb­erechtigte­n aufgrund ihrer gesundheit­lichen Einschränk­ungen haben, teilweise auffangen“.

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