Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bürgermeis­ter zahlt Kaution

Das sagt die Aufsicht zum Fall in Ried

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Ried Nach der Berichters­tattung unserer Zeitung über einen Mieter aus Ried, der in den Raum Fürstenfel­dbruck gezogen ist und von der Gemeinde die Kaution bezahlt bekam, hat sich Bürgermeis­ter Erwin Gerstlache­r erneut geäußert. Er betont, dass die Unterbring­ung von obdachlose­n Menschen Pflicht der jeweiligen Wohnsitzge­meinde ist.

Nachdem Holger K.* (Name geändert) seine drohende Obdachlosi­gkeit angezeigt habe, habe er ihm beratend zur Seite gestanden. „Kurze Zeit später fand er eine neue Arbeitsste­lle und unweit davon eine neue, für ihn bezahlbare Wohnung“, sagt Gerstlache­r. „Als es an der Kautionsza­hlung zu scheitern drohte, zeigte ich mich für ihn behilflich, zumal vom Bezug der Wohnung auch die neue Arbeitsste­lle abhing.“Er habe somit die Chance gesehen, einen Menschen vor Wohnungsun­d Arbeitslos­igkeit zu bewahren und zugleich eine, gegebenenf­alls längerfris­tige, örtliche Obdachlose­nunterbrin­gung von der Gemeinde abzuwenden.

In seiner Arbeit sei er verpflicht­et, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Das Vorstrecke­n der Mietkautio­n von 1485 Euro komme weitaus günstiger, als alternativ­e Formen der Obdachlose­nunterbrin­gung, etwa in einer Pension, sagt Gerstlache­r. In einem Gespräch mit dem neuen Vermieter habe er auch die vorhergega­ngenen Probleme von Holger K. angesproch­en. „Angepriese­n“habe er den Mieter nicht.

Als Rechtsaufs­ichtsbehör­de begutachte­t das Landratsam­t AichachFri­edberg den Fall. Pressespre­cher Wolfgang Müller erklärt, dass Bürgermeis­ter im Haushalt über Verfügungs­mittel bestimmen. Mit denen könnten sie beispielsw­eise Geschenke bei Jubiläen bestreiten. Beim vorliegend­en Fall handle es sich aber eher um die Bewirtscha­ftungsbefu­gnis. Durch die könnten Bürgermeis­ter in einem festegeleg­ten Rahmen auf verschiede­ne Haushaltsp­osten zugreifen, ohne den Gemeindera­t einzuschal­ten. Der liegt in Ried laut Gerstlache­r bei 5000 Euro. Zudem bestätigt Müller, dass die Gemeinden bei Obdachlosi­gkeit zuständig sind. „Ob es in Ordnung ist, dass eine Kaution aus den Mitteln, die für Obdachlosi­gkeit gedacht sind, bestritten wird, müssen wir noch klären“, sagt Müller. Das Landratsam­t wolle sich dazu mit Gerstlache­r zusammense­tzen. Ob ihm rechtliche Konsequenz­en drohen? „Das kann ich nicht beurteilen“, sagt Müller. Aber der Sprecher sagt auch: „Es handelt sich um einen geringen Betrag, das ist keine dramatisch­e Geschichte.“

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