Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bürgermeister zahlt Kaution
Das sagt die Aufsicht zum Fall in Ried
Ried Nach der Berichterstattung unserer Zeitung über einen Mieter aus Ried, der in den Raum Fürstenfeldbruck gezogen ist und von der Gemeinde die Kaution bezahlt bekam, hat sich Bürgermeister Erwin Gerstlacher erneut geäußert. Er betont, dass die Unterbringung von obdachlosen Menschen Pflicht der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ist.
Nachdem Holger K.* (Name geändert) seine drohende Obdachlosigkeit angezeigt habe, habe er ihm beratend zur Seite gestanden. „Kurze Zeit später fand er eine neue Arbeitsstelle und unweit davon eine neue, für ihn bezahlbare Wohnung“, sagt Gerstlacher. „Als es an der Kautionszahlung zu scheitern drohte, zeigte ich mich für ihn behilflich, zumal vom Bezug der Wohnung auch die neue Arbeitsstelle abhing.“Er habe somit die Chance gesehen, einen Menschen vor Wohnungsund Arbeitslosigkeit zu bewahren und zugleich eine, gegebenenfalls längerfristige, örtliche Obdachlosenunterbringung von der Gemeinde abzuwenden.
In seiner Arbeit sei er verpflichtet, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Das Vorstrecken der Mietkaution von 1485 Euro komme weitaus günstiger, als alternative Formen der Obdachlosenunterbringung, etwa in einer Pension, sagt Gerstlacher. In einem Gespräch mit dem neuen Vermieter habe er auch die vorhergegangenen Probleme von Holger K. angesprochen. „Angepriesen“habe er den Mieter nicht.
Als Rechtsaufsichtsbehörde begutachtet das Landratsamt AichachFriedberg den Fall. Pressesprecher Wolfgang Müller erklärt, dass Bürgermeister im Haushalt über Verfügungsmittel bestimmen. Mit denen könnten sie beispielsweise Geschenke bei Jubiläen bestreiten. Beim vorliegenden Fall handle es sich aber eher um die Bewirtschaftungsbefugnis. Durch die könnten Bürgermeister in einem festegelegten Rahmen auf verschiedene Haushaltsposten zugreifen, ohne den Gemeinderat einzuschalten. Der liegt in Ried laut Gerstlacher bei 5000 Euro. Zudem bestätigt Müller, dass die Gemeinden bei Obdachlosigkeit zuständig sind. „Ob es in Ordnung ist, dass eine Kaution aus den Mitteln, die für Obdachlosigkeit gedacht sind, bestritten wird, müssen wir noch klären“, sagt Müller. Das Landratsamt wolle sich dazu mit Gerstlacher zusammensetzen. Ob ihm rechtliche Konsequenzen drohen? „Das kann ich nicht beurteilen“, sagt Müller. Aber der Sprecher sagt auch: „Es handelt sich um einen geringen Betrag, das ist keine dramatische Geschichte.“