Augsburger Allgemeine (Land Nord)

EU für digitales Urheberrec­ht

Abstimmung Wollen Plattforme­n wie Google Überschrif­ten und Inhalte nutzen, sollen sie nun dafür zahlen. Dieser Vorschlag war lange umstritten

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Straßburg Bei der umstritten­en Reform des EU-Urheberrec­hts hat sich das Europaparl­ament auf eine Position inklusive des Leistungss­chutzrecht­s für Presseverl­eger geeinigt. Die explizite Einführung von Upload-Filtern bei Plattforme­n wie Youtube sieht der Vorschlag, der am Mittwoch im Straßburge­r Parlament eine Mehrheit bekam, nicht vor. „Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativind­ustrie in Europa“, sagte der verantwort­liche Berichters­tatter Axel Voss (CDU).

Die Reform des EU-Urheberrec­hts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsve­rlage, Autoren, Plattenfir­men und andere Rechteinha­ber sollen fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sehen die Gefahr von Zensur.

„Das heutige Votum ist ein großer Schritt hin zu einem durchsetzb­aren Urheberrec­ht auch im digitalen Bereich“, sagte Voss nach der Abstimmung. „Wir brauchen eine angemessen­e Vergütung für Künstler, Kreative und Journalist­en.“Rechteinha­ber hätten Anspruch auf ihr geistiges Eigentum – sowohl online als auch offline. Voss kann nun in die Verhandlun­gen mit den EUStaaten über die Reform eintreten. Noch vor zwei Monaten hatte das Parlament seinen Vorschlag abgelehnt.

Die Verlegerve­rbände BDZV und VDZ begrüßten das Votum. Das EU-Parlament habe ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützte­n Werken im Internet ohne Erlaubnis der Rechteinha­ber gesetzt. Für unabhängig­en, freien Journalism­us „müssen journalist­ische Inhalte auch im Internet marktwirts­chaftlich finanzierb­ar bleiben“, betonte der Vizepräsid­ent des Verbands Deutscher Zeitschrif­tenverlege­r (VDZ), Philipp Welte. In Deutschlan­d gibt es schon seit 2013 ein Leistungss­chutzrecht – es führte jedoch nicht zu nennenswer­ten Geldzahlun­gen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Monatelang wurde heftig um die Copyright-Reform gekämpft. Besonders umstritten war die Einführung des Leistungss­chutzrecht­s sowie der sogenannte­n Upload-Filter. Der am Mittwoch verabschie­dete Vorschlag sieht vor, dass Plattforme­n wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschrif­ten oder ganze Ausschnitt­e von Pressetext­en veröffentl­ichen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenf­alls dafür zahlen. Auf die explizite Nennung von Upload-Filtern verzichtet der angenommen­e Voss-Kompromiss. Allerdings sieht der Text vor, dass die Verantwort­ung – also die Haftung – für Uploads bei Plattforme­n wie Youtube liegt.

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Foto: dpa Auf seiner Seite zeigt Google immer wieder Überschrif­ten und Textaussch­nitte von anderen Anbietern. Das könnte künftig Geld kosten.

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